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Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 184 Seiten
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Verordnung des WBF über die Ermittlung des Schlachtgewichts
Art. 4 Schlachttierkörper von Tieren der Rindvieh- und der Pferdegattung Vor dem Wägen müssen bei Schlachttierkörpern von Tieren der Rindvieh- und der Pferdegattung folgende Teile entfernt werden:
a. der Kopf, ohne Halsfleisch, zwischen Hinterhaupt und erstem Halswirbel; die Halsvene mit anhaftendem Fettgewebe ohne Muskelfleisch; Blutsäcke und -stockungen ohne Muskelfleisch; die vorderen tiefen Halslymphknoten (Lnn. cervicales profundi craniales) und die äusseren Rachenlymphknoten (Lnn. retropharyngei laterales);
b. bei Tieren der Pferdegattung: zusätzlich zu den unter Buchstabe a genannten Teile der Fettkamm;
c. die Füsse im ersten Gelenk über den Schienbeinen (os metacarpale und os metatarsale);
d. die Haut, ohne Fleisch und Fett;
e. die Organe aus der Brust-, der Bauch- und der Beckenhöhle mit dem anhaftenden Fett, das Fett in der Beckenhöhle (Schlossfett) sowie die Nieren samt Nierenfett; das Auflagefett an der Bauchinnenwand darf vor dem Wägen nicht entfernt werden;
f. die Hauptblutgefässe längs der Wirbelsäule in der Brust- und der Bauchhöhle sowie das Zwerchfell am Rippenansatz;
g. das Gekröse (Mesogastrium und Mesenterium) mit dem anhaftenden Fett und den Darmlymphknoten;
h. der Kehlkopf (Larynx) mit den ansetzenden Muskeln, die Luftröhre, der Schlund (Pharynx), die Speiseröhre und soweit vorhanden die Milken;
i. das Rückenmark;
j. die Harn- und die Geschlechtsorgane sowie das Hodenfett;
k. das Euter und das Euterfett;
l. der Schwanz mit Schwanzgriffen (Becken-Schwanzmuskel, musculus coccygicus lateralis) zwischen Kreuzbein und erstem Schwanzwirbel;
m. der Brustknorpel;
n. das Auflagefett des Eckstücks;
o. alle Teile die bei der Fleischuntersuchung als ungeniessbar bezeichneten werden.
Art. 5 Schlachttierkörper von Tieren der Schaf- und der Ziegengattung Vor dem Wägen müssen bei Schlachttierkörpern von Tieren der Schaf- und der Ziegengattung folgende Teile entfernt werden:
a. der Kopf, ohne Halsfleisch, zwischen Hinterhaupt und erstem Halswirbel; die Halsvene mit anhaftendem Fettgewebe ohne Muskelfleisch; Blutsäcke und -stockungen ohne Muskelfleisch; die vorderen tiefen Halslymphknoten