Vorlage

Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 184 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 177Fedlex · Vorlage

Verordnung des WBF über die Ermittlung des Schlachtgewichts

(Lnn. cervicales profundi craniales), die äusseren Rachenlymphknoten (Lnn. retropharyngei laterales);

b bei Lämmern und Zicklein: die Halsvene mit Parallelschnitt bündig zum Hals;

c. die Füsse im ersten Gelenk über den Schienbeinen (os metacarpale und os metatarsale);

d. die Haut, ohne Fleisch und Fett;

e. die Organe aus der Brust-, der Bauch- und der Beckenhöhle mit dem anhaftenden Fett, das Fett in der Beckenhöhle (Schlossfett) sowie die Nieren samt Nierenfett;

f. die Hauptblutgefässe längs der Wirbelsäule in der Brust- und der Bauchhöhle sowie das Zwerchfell am Rippenansatz;

g. der Kehlkopf (Larynx) mit den ansetzenden Muskeln, die Mandeln (lymphatischer Rachenring), die Luftröhre, der Schlund (Pharynx) und die Speiseröhre;

h. das Rückenmark, falls der Wirbelkanal eröffnet worden ist;

i. die Harn- und die Geschlechtsorgane;

j. das Euter und das Euterfett;

k. der Schwanz;

l. alle Teile die bei der Fleischuntersuchung als ungeniessbar bezeichneten werden.

Art. 6 Schlachttierkörper von Tieren der Schweinegattung, ausgenommen

Muttersauen und erwachsene Eber

1 Vor dem Wägen müssen bei Schlachttierkörpern von Tieren der Schweinegattung, ausgenommen Muttersauen und erwachsene Eber, folgende Teile entfernt werden:

a. die Klauen;

b. die Organe aus der Brust-, der Bauch- und der Beckenhöhle mit dem anhaftenden Fett, das Fett in der Beckenhöhle (Schlossfett), die Nieren samt Nierenfett und das Bauchfett;

c. die Hauptblutgefässe längs der Wirbelsäule in der Brust- und der Bauchhöhle sowie das Zwerchfell am Rippenansatz;

d. die Augen, die Lider, die äusseren Gehörgänge, der Kehlkopf (Larynx) mit den ansetzenden Muskeln, die Mandeln (lymphatischer Rachenring), die Luftröhre, der Schlund (Pharynx), die Halslymphknoten an der Halsunterseite (Lnn. cervicales superficiales ventrales); die Speiseröhre; Blutsäcke und -stockungen ohne Muskelfleisch;

e. das Rückenmark, falls der Wirbelkanal eröffnet worden ist;

f. die Harn- und die Geschlechtsorgane;