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Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 184 Seiten

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Direktzahlungsverordnung

E Spezifische Anforderungen des RAUS-Programms betreffend den Laufhof und die Weide sowie betreffend die Dokumentation und die Kontrolle

Ziff. 7.2 und 7.4

7.2. Morastige Stellen, mit Ausnahme von Suhlen für Yaks, Wasserbüffel und

Schweine, müssen ausgezäunt sein.

7.4. Pro Tier der Pferdegattung, das sich auf der Weide aufhält, muss eine

Fläche von acht Aren zur Verfügung stehen. Halten sich gleichzeitig fünf oder mehr Tiere auf derselben Fläche auf, kann die Fläche pro Tier um maximal 20 Prozent verkleinert werden.