EASO_Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/13: Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asyl Support Office, EASO) · 8 Seiten

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1. Ausgangslage

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) ist Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und wurde eingerichtet, um die praktische Zusammenarbeit im Asylbereich zu fördern und die EU-Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer europäischen und internationalen Verpflichtungen zum Schutz schutzbedürftiger Menschen zu unterstützen. Das EASO fungiert als Kompetenzzentrum für Asylfragen und unterstützt Mitgliedstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind. Die EU-Verordnung zur Einrichtung des EASO sieht die Möglichkeit vor, dass sich die an das Dublin-Abkommen assoziierten Staaten Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island am EASO beteiligen können. Die vier assoziierten Staaten haben ihre Beteiligung am EASO gemeinsam verhandelt. Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen wurde am 10. Juni 2014 vom Bundesrat unterzeichnet. Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens war die Ratifizierung der Vereinbarung.

2. Hauptergebnisse

Die Vernehmlassung zu diesem Vorhaben endete am 3. Juli 2014. Das EJPD hat 49 Rückmeldungen erhalten. An der Vernehmlassung teilgenommen haben 25 Kantone, 2 eidgenössische Gerichte, 4 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände, 5 Spitzenverbänder der Wirtschaft, 1 kantonale Konferenz und 9 interessierte Organisationen und Institutionen.

Von den direkt begrüssten Vernehmlassungsadressaten haben 10 auf eine Stellungnahme

verzichtet (BStGer, BVGer, Einrichtung KVG, KV Schweiz, SAV, SSV, SVZ, VKM, VSAA,

VSED). Das BVGer weist darauf hin, dass der Verzicht nicht als Zustimmung ausgewiesen werden soll. Das FIMM schliesst sich in der Vernehmlassung der gemeinsamen Stellungnahme von Sosf und den DJS an.

2.1 Allgemeine Bemerkungen

Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst die Vorlage und spricht sich für die Beteiligung der Schweiz am EASO aus. SZ und die SVP lehnen die Vorlage ab.

24 Kantone begrüssen die Vorlage oder haben keine Einwände (AG, AI, AR, BE, BL, BS,

FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH). SZ lehnt die

Beteiligung der Schweiz am EASO ab. Die KKJPD begrüsst die Vorlage ebenfalls.

Von den politischen Parteien, die zur Vorlage Stellung genommen haben, stimmen mit Ausnahme der SVP alle der Beteiligung der Schweiz am EASO zu (CVP, FDP, SP).

Die Dachverbände sowie die Organisationen und die weiteren interessierten Kreise haben sich ebenfalls ohne Ausnahme für die Beteiligung der Schweiz am EASO ausgesprochen.

2.2 Inhaltliche Schwerpunkte

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst die Teilnahme der Schweiz am EASO mit der Begründung, die Beteiligung der Schweiz am EASO trage zu einer Stärkung