EASO_Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/13: Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asyl Support Office, EASO) · 8 Seiten
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des Dublin-Systems bei. Des Weiteren sind sie der Ansicht, dass die Schweiz aufgrund ihrer Schengen/Dublin-Assoziierung ein grosses Interesse an einer Angleichung der einzelstaatlichen Asylpraxen zur Gewährung des internationalen Schutzes habe: Zu grosse innereuropäische Unterschiede wirkten sich regelmässig nachteilig auf die Schweiz aus. Das EASO als wichtiger Teil des GEAS trage durch die Unterstützung derjenigen Mitgliedstaaten, die unter besonderem Migrationsdruck stehen, zu dieser Angleichung bei (AG, AR, BS, FR, GE, GR,
LU, OW, SO, TI, UR, VS, ZG, ZH, CVP, FDP, SP, CP, KKJPD).
AG, BL, BS, FR, GE, NW, SO, TI, VD, CVP, FDP, FER, SEK sind der Meinung, dass die
Schweiz von der Zusammenarbeit auf EU-Ebene in diesem Bereich profitieren könne (Austausch unter den Experten; Informationen zu Herkunftsländerinformationen und Risikoanalysen; Erarbeitung von best practices und Teilnahme am Frühwarnmechanismus). Damit könne es zu Synergieeffekten kommen, die zu einer Senkung der Gesamtkosten im Asylbereich und damit auch zu einer Entlastung des Schweizer Asylwesens führen könnten.
TI findet die Beteiligung am EASO nützlich und wichtig, da u.a. die Mitgliedstaaten auf europäischer und internationaler Ebene bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber
Schutzbedürftigen unterstützt werden. GE ist der Ansicht, dass dank der Harmonisierung der Asyl- und Aufnahmesysteme auf EU-Ebene, die Rechte von allen Personen, die um internationalen Schutz ersuchen, gestärkt werden.
Gemäss dem FIMM, den DJS und Sosf ist die Beteiligung am EASO vorteilhaft, da die Schweiz besseren Zugang zu Informationen der EU über Flüchtlinge erhält und der Austausch über die Aufnahme von Flüchtlingen in Europa gefördert wird. Die SP geht bei der Unterstützung der Vorlage von der Annahme aus, dass bei der Harmonisierung der Asylsysteme eine Nivellierung nach oben zugunsten der Asylsuchenden stattfinden wird.
Die Gegner der Vorlage (SZ, SVP) sind der Meinung, dass die Beteiligung der Schweiz am EASO keinen Mehrwert, sondern nur Verpflichtungen für die Schweiz bringe: Asyl-
Expertinnen und -Experten würden so in der Schweiz fehlen. Zudem werde die Schweiz kein Stimmrecht in operativen Belangen haben, aber sich dennoch im vollen Umfang – auch finanziell – am EASO beteiligen müssen. Ausserdem werde sich die Schweiz bei Streitigkeiten im Bereich EASO und bei Schiedsgerichtsverfahren dem Europäischen Gerichtshof unterstellen müssen, was mit der Schweizer Souveränität nicht vereinbar sei. Zudem stelle sich die Frage, ob die Beteiligung der Schweiz am EASO nicht doch auch Auswirkungen auf das schweizerische Asylrecht haben könnte. Aus Sicht der Gegner sollte sich der Bundesrat auf die interne Asylpolitik konzentrieren und die Beschleunigung der Asylverfahren vorantreiben.
Status der Schweiz und Stimmrecht
Viele Vernehmlassungsteilnehmende begrüssen die Tatsache, dass die Schweiz durch die Beteiligung am EASO nicht verpflichtet ist, materielles Asylrecht von der EU zu übernehmen, und dass deshalb keine Auswirkungen auf das schweizerische materielle Asylrecht zu erwarten sind. Sie begrüssen ausserdem, dass das EASO nicht über Weisungsbefugnisse gegenüber den Mitgliedstaaten verfügt. Auch der statische Charakter der EASO-Vereinbarung, der dafür sorgt, dass bei allfälligen rechtlichen Weiterentwicklungen die Schweiz diese nicht übernehmen muss, wird als Vorteil gesehen (AG, FR, GE, SO, TI, VS, CVP, FDP, CP, FER, SGV).
Einzelne Vernehmlassungsteilnehmende bedauern das Fehlen der Stimmrechte in operativen Belangen (BE, FR, GL, GR, ZG). Trotz Bedauern über die fehlenden Stimmrechte begrüsst FR die Tatsache, dass den schweizerischen Interessen in den Verhandlungen weitgehend Rechnung getragen wurde. Die FDP hält fest, dass die Schweiz als Beobachterin