EASO_Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/13: Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asyl Support Office, EASO) · 8 Seiten

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auch an den Verwaltungsratssitzungen des EASO teilnehmen kann. BE bedauert das Fehlen der Stimmrechte, begrüsst jedoch die Aushandlung eines Informations- und Konsultationsmechanismus, der bei Interpretationsfragen oder bei Vorbereitung von legislativen Änderungen der EASO-Verordnung angewendet wird.

Aus Sicht von FR wäre die Schweiz bei einer Nichtbeteiligung von wichtigen Aktivitäten des EASO ausgeschlossen und dadurch im Zentrum von Europa isoliert. Dies umso mehr, da auch die anderen an Dublin assoziierten Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island eine Vereinbarung mit der EU in diesem Bereich geschlossen haben. Der SGV sieht in der Freiwilligkeit der Vorlage einen wichtigen Punkt: Der Schweiz als assoziiertem Staat steht die Teilnahme am EASO offen.

TI ist als Grenzkanton sehr an Informationen über allfällige Migrationsbewegungen aus dem Süden interessiert. Dank EASO können der Bund und die Kantone auf zusätzliche Informationen zugreifen, die nötig sind, um bei allfälligen Krisensituationen, die nötigen Massnahmen zu ergreifen. Auch BS begrüsst ausdrücklich eine gute Kooperation mit den EU-

Mitgliedstaaten in grenzüberschreitenden Themen. Die Schweiz kann dank dieser Beteiligung ihr Expertenwissen einbringen und umgekehrt an den Erkenntnissen anderer Staaten teilhaben. Aus Sicht der KKJPD dürfte sich die Beteiligung der Schweiz am EASO ähnlich wie bei der europäischen Grenzagentur FRONTEX längerfristig auch innerstaatlich positiv auf das Asylsystem auswirken.

Das FIMM, die DJS, der SEK und Sosf sehen es als Vorteil, dass die Veröffentlichungen des EASO in Zukunft auch unter Mitwirkung und Verantwortung der Schweiz publiziert werden. Dies erhöht die Transparenz für die interessierte Öffentlichkeit und es wird früher erkennbar, welche Tendenzen sich in der schweizerischen Asylpolitik und Asylverwaltung abzeichnen.

Finanzieller Beitrag

Von mehreren Vernehmlassungsteilnehmenden wird begrüsst, dass keine zusätzlichen Kosten für die Kantone entstehen (BL, FR, LU, TI, VS, FER). Dennoch weisen einzelne Vernehmlassungsteilnehmende darauf hin, dass der Bundesrat bezüglich Beteiligung der Schweiz am EASO auf die Entwicklung der finanziellen und personellen Ressourcen achten sollte: FER lädt den Bundesrat ein, ein besonderes Augenmerk auf die Kosten der Beteiligung am EASO zu legen, da der Schweizer Beitrag sehr wahrscheinlich in Zukunft leicht zunehmen wird. Diese müssen in eine langfristige Finanzplanung integriert werden, um zu verhindern, dass sie unkontrolliert steigen.

Gemäss LU darf der Ressourcenabzug (z. B. wenn das Personal des BFM wegen EASO-Einsätzen fehlt) unter keinen Umständen dazu führen, dass die Effizienz der Abwicklung der Asylprozesse im Inland leidet oder es zu Verzögerungen in der Umsetzung der Neustrukturierung im Asylwesen kommt. Könnten die personellen Ressourcen des BFM nicht aufgrund eines Effizienzgewinns für die EASO-Aufgaben freigestellt werden, sei darum eine entsprechende Personalressourcen-Aufstockung in Betracht zu ziehen. Das FER begrüsst Einsätze von Schweizer Personal im Rahmen des EASO, solange das BFM über genügend personelle Ressourcen verfügt, um die nötigen Aufgaben in der Schweiz wahrzunehmen zu können. NE hofft, dass, wie im Vernehmlassungsbericht erläutert, die Beteiligung am EASO keine Auswirkungen auf die personellen und finanziellen Ressourcen der Kantone haben wird.

GL findet es stossend, dass der Schweiz als assoziierter Staat kein Stimmrecht zukommt, sie aber wie ein Vollmitglied entsprechend dem vertraglichen Verteilschlüssel sich an den laufenden Kosten beteiligen muss. Müssten sich die Kantone direkt an den Kosten beteili-