Vorlage

Vernehmlassung 2014/151: Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen · 5 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage

Verkehr mit Abfällen. V

Anhang 2 (Art. 16 Abs. 1 Bst. f, Art. 23 Abs. 1 Bst. d)

Vertrag über die Entsorgung beim grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen

Ziff. 1 Bst. b

Der Vertrag zwischen dem Exporteur in der Schweiz und dem Entsorgungsunternehmen im Ausland muss Folgendes enthalten:

b. eine Bestätigung des Entsorgungsunternehmens, dass es nach dem Recht seines Staates berechtigt ist, die Abfälle zur Entsorgung entgegenzunehmen, und dass es sie innerhalb eines Jahres umweltverträglich entsorgen wird;

Ziff. 2 Bst. b

Der Vertrag zwischen dem Entsorgungsunternehmen in der Schweiz und dem Exporteur im Ausland muss Folgendes enthalten:

b. eine Bestätigung des Entsorgungsunternehmens, dass es berechtigt ist, die Abfälle zur Entsorgung entgegenzunehmen, und dass es sie innerhalb eines Jahres umweltverträglich entsorgen wird;