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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

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Franken bildung 5.1 Dentales Röntgenkleingerät bis 70 kV400

5.2 Röntgenanlage für Aufnahmen650

5.3 Röntgenanlage für Aufnahmen und Durchleuchtung700

5.4 Computertomograph1150

5.5 Linearbeschleuniger2600

6. Knochendensitometer500

II. Nichtmedizinische Anwendungen 1. Nichtmedizinische Röntgenanlagen 1.1 mit Vollschutz500

1.2 ohne Vollschutz800

2. Nichtmedizinischer Beschleuniger1400

3. Abwasserkontrollanlage1400

4. Handel, Verleih, Qualitätssicherung 4.1 Ausschliesslich Handel (Bezug, Abgabe), oder Verleih von2100

Anlagen oder

ausschliesslich Durchführung qualitätssichernder Massnahmen an Anlagen und nuklearmedizinischen Mess- und Untersuchungsgeräten sowie an Zusatzsystemen der medizinischen Diagnostik nach Art. 21 Abs. 1 Bst. c StSV.

4.2 Handel (Bezug, Abgabe), Einrichtung, Abnahmeprüfung, War-3900

tung, Zustandsprüfung, Nachkontrolle, Experimente, Demonstrationen, Vorführung, Übergabe zum Diagnostikbetrieb von Anlagen im Niedrig- und mittleren Dosisbereich nach Art. 37 Bst. a und b StSV einschliesslich Durchführung qualitätssichernder Massnahmen an Anlagen und nuklearmedizinischen Mess- und Untersuchungsgeräten sowie an Zusatzsystemen der medizinischen Diagnostik nach Art. 21 Abs. 1 Bst. c StSV.

4.3 Handel (Bezug, Abgabe), Einrichtung, Abnahmeprüfung, War-5100

tung, Zustandsprüfung, Nachkontrolle, Experimente, Demonstrationen, Vorführung, Übergabe zum Diagnostik-/Therapiebetrieb von Anlagen im Hochdosisbereich nach Art. 37 Bst. c StSV einschliesslich Durchführung qualitätssichernder Massnahmen an Anlagen und nuklearmedizinischen Mess- und Untersuchungsgeräten sowie an Zusatzsystemen der medizinischen Diagnostik nach Art. 21 Abs. 1 Bst. c StSV.

5. Handel mit radioaktiven Quellen550