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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 196Fedlex · Vorlage
Art. 11 Übergangsbestimmung
Für Massnahmen, Dienstleistungen und Verfügungen, die beim Inkrafttreten dieser Verordnung noch nicht abgeschlossen bzw. noch nicht rechtskräftig sind, finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung.
Art. 12 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am...in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova