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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 196Fedlex · Vorlage

Art. 11 Übergangsbestimmung

Für Massnahmen, Dienstleistungen und Verfügungen, die beim Inkrafttreten dieser Verordnung noch nicht abgeschlossen bzw. noch nicht rechtskräftig sind, finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung.

Art. 12 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am...in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova