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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
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Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung Erlaubte Tätigkeiten
N3
– Strahlenschutz-veantwortliche – Eine ihrer Tätigkeit und Verantwor- – Ausbilden von Personen in ihrer Organisation (N4) im Rahmen ihrer
Personen im Bereich Ausbildung und tung entsprechenden, anerkannte regulären Ausbildung und instruieren derer im Falle eines Einsatzes Instruktion von Einsatzkräften und Strahlenschutzausbildung nach An- – Instruieren verpflichteter Personen (N5) für einen unmittelbar bevorverplichteten Personen hang 5 Tabelle 3 stehenden Einsatz mit Gefährdung durch ionisierende Strahlung
N4
– Einsatzkräfte – Eine ihrer Tätigkeit und Verantwor- – Erfüllen ihrer originären Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung
tung angemessenes Strahlenschutz der Gefährdung durch ionisierende Strahlen
Grundwissen im Rahmen Ihrer Aus- – Sich und Dritte schützen
bildung nach Anhang 5 Tabelle 3
N5
– verpflichtete Personen – Instruktion im Ereignisfall vor dem – Erfüllen ihrer originären Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung
Einsatz nach Anhang 5 Tabelle 3 der Gefährdung durch ionisierende Strahlen
– Sich und Dritte schützen