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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

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Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung Erlaubte Tätigkeiten

N3

– Strahlenschutz-veantwortliche – Eine ihrer Tätigkeit und Verantwor- – Ausbilden von Personen in ihrer Organisation (N4) im Rahmen ihrer

Personen im Bereich Ausbildung und tung entsprechenden, anerkannte regulären Ausbildung und instruieren derer im Falle eines Einsatzes Instruktion von Einsatzkräften und Strahlenschutzausbildung nach An- – Instruieren verpflichteter Personen (N5) für einen unmittelbar bevorverplichteten Personen hang 5 Tabelle 3 stehenden Einsatz mit Gefährdung durch ionisierende Strahlung

N4

– Einsatzkräfte – Eine ihrer Tätigkeit und Verantwor- – Erfüllen ihrer originären Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung

tung angemessenes Strahlenschutz der Gefährdung durch ionisierende Strahlen

Grundwissen im Rahmen Ihrer Aus- – Sich und Dritte schützen

bildung nach Anhang 5 Tabelle 3

N5

– verpflichtete Personen – Instruktion im Ereignisfall vor dem – Erfüllen ihrer originären Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung

Einsatz nach Anhang 5 Tabelle 3 der Gefährdung durch ionisierende Strahlen

– Sich und Dritte schützen