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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

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Tabelle 2: Kompetenzen Die anerkannten Ausbildungslehrgänge stellen sicher, dass die Personen folgende Kompetenzen, Fähigkeiten und Kenntnisse besitzen:

* Die Kompetenzen werden im Ereignisfall vor dem Einsatz in Form einer Instruktion vermittelt

Kompetenzen / Berufsnummer N1 N2 N3 N4 N5* Korrespondenz mit den zuständigen Behörden sicherstellen x x x – – Die Administration der beruflich strahlenexponierten Personen organisieren und die individuelle Dosimetrie aller x x – – – betroffenen Personen sicherstellen

Betriebsinterne Weisungen erstellen, anwenden und deren Einhaltung kontrollieren x x x – – Die verantwortliche Stellen/Personen, Dritte bei Fragen des Strahlenschutzes beraten und angemessene Massnahmen x x x – – vorschlagen.

Die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen x x – – – Strahlenschutzkonforme Arbeitsmethoden mit radioaktiven Quellen oder Anlagen unter Berücksichtigung des Opti- x x – – – mierungsprinzips festlegen und überwachen

Strahlenschutzkonforme Arbeitsmethoden mit radioaktiven Quellen oder Anlagen unter Berücksichtigung des Opti- x x x x x mierungsprinzips anwenden

Kontroll- oder Überwachungsbereiche festlegen und die dazugehörigen Massnahmen definieren x x – – – Radioaktive Quellen gesetzeskonform lagern x x x – – Radioaktive Abfälle, Abwasser und Abluft gesetzeskonform entsorgen bzw abgeben x x – – – Material oder Bereiche gesetzeskonform freimessen x x – – – Strahlenmessungen korrekt durchführen und die Messresultate richtig interpretieren x x x – – Funktionstüchtigkeit von erforderlichen Messgeräten sicherstellen x x x – – Andere Personen im strahlenschutzgerechten Verhalten aus– und Weiterbilden x x x – –