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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
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Tabelle 3: Aus- und Weiterbildungsinhalte und -umfang Es bedeuten:
1: Kenntnisse: aufzählen, skizzieren, benennen, beschreiben, darstellen
2: Verständnis: interpretieren, erklären, erläutern, formulieren, präsentieren
3: Anwendung: anwenden, erstellen, lösen, durchführen, berechnen, gestalten, konfigurieren
4: Analyse: auswählen, einteilen, analysieren, vergleichen
5: Bewertung: beurteilen, entscheiden, urteilen, klassifizieren, evaluieren
Für die Berufsgruppen N5 werden im Ereignisfall die Inhalte in Form einer Instruktion vermittelt.
(Der Vergleich der Gewichtung ist nur innerhalb der Berufsnummer möglich)
Berufsnummern N1 N2 N3 N4 N5*
Aus- und Weiterbildungsumfang
Empfohlene Unterrichtsdauer eines Lehrgangs 24 h 32 h 16 h – – Anerkennung der Ausbildung notwendig ja ja ja nein nein Maximale Periodizität der Weiterbildung 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre – – Empfohlene Dauer der Weiterbildung 8 h 8 h 8 h – Anerkennung der Weiterbildung notwendig nein nein nein nein nein
Ausbildungsinhalte Rechtliche Grundlagen
Strahlenschutzgesetz/-verordnung 5 3 3 1 – Rechtfertigungs- und Optimierungsprinzip 3 3 1 – –
Grenz- und Richtwerte 3 3 2 11
Technische Verordnungen des Spezialgebietes, Richtlinien, Reglemente, Empfehlungen, Normen und Merkblätter 4 4 3 1 –