Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten

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1. Kurzübersicht

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat vom 14. Oktober 2015 bis zum 15. Februar 2016 eine Anhörung zur revidierten Strahlengschutzverordnung vom 22. Juni 1994 (StSV; SR 814.501) und zum dazugehörigen Ausführungsrecht durchgeführt. Insgesamt wurden 10 Verordnungen an die neuen internationalen und europäischen Richtlinien sowie an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. In die Anhörung wurden folgende Erlasse gegeben:

Totalrevision:

- Strahlenschutzverordnung

- Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz

- Verordnung des EDI über die Personen- und Umgebungsdosimetrie

- Verordnung des EDI über die Ausbildungen und Weiterbildungen und die erlaubten

Tätigkeiten im Strahlenschutz

- Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur

Erzeugung ionisierender Strahlung

- Verordnung des EDI über den Umgang mit geschlossenen radioaktiven Quellen in

der Medizin

- Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei medizinischen Teilchenbeschleu-

niger-Anlagen

- Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei medizinischen Röntgensystemen

- Verordnung des EDI über den Umgang mit radioaktiven Quellen

Teilrevision:

- Verordnung des EDI über die ablieferungspflichtigen radioaktiven Abfälle

Begrüsst wurden die Kantone, eidgenössische Konferenzen, die zum Zeitpunkt der Anhörung in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und weitere Organisationen.

Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse der Anhörung zur revidierten StSV zusammenfassend dargestellt.

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