Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten

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Berufliche Exposition Die risikobasierte Einteilung der beruflich strahlenexponierten Personen in A und B Worker

wird grundsätzlich begrüsst. Jedoch sprechen sich drei Dosimetriestellen (PEDOS, X-DOS, DO-SILAB) und 3 Organisationen (UKNUKBE, Hirslanden, SVDA) gegen eine dreimonatige Dosimetrie bei B Workern aus.

Die neu geforderte individuelle Dosisermittlung des Flugpersonals wird von AEROPERS begrüsst, von der SWISS jedoch abgelehnt, und AEROSUISSE schlägt vor, die Verhältnismässigkeit der Dosimetrie für das Flugpersonal nochmals zu prüfen.

Die Senkung des Dosisgrenzwertes für die Augenlinse gemäss neuen internationalen Empfehlungen wird begrüsst.

5 Kantone (GL, SH, TG, ZH, SG) und KVU begrüssen die neue Bewilligungspflicht für Betriebe, die Umgang mit Abfällen, Reststoffen oder Materialien zur Wiederverwertung haben, welche herrenlose radioaktive Quellen enthalten können. Sie geben allerdings Umsetzungsprobleme in der Praxis zu bedenken. Der Kanton AG und 2 Organisationen (VBSA,VSMR) lehnen diese Bewilligungspflicht klar ab.

Die explizite Aufnahme von natürlichen Strahlenquellen in den Geltungsbereich der Strahlenschutzverordnung wird von 12 Kantonen (SH, GL, SG, ZH, AI, AR, SH, GL, SG, BS, UR, OW), KVU und RK MZF begrüsst. FSKB und SGV sind dagegen und wollen die Bewilligungspflicht auf künstliche Strahlenquellen beschränken. SBmV und Infra wollen Bauarbeiten, z.B Tunnelbau explizit aus der Bewilligungspflicht ausschliessen, da diese zu Verzögerungen im Baubetrieb führen würde.

Exposition der Bevölkerung und der Umwelt

Zu den an internationale Richtlinien angepassten Freigrenzen gibt es nur geringfügige Rückmeldungen, auch wenn dadurch grössere Mengen an radioaktiven Abfällen erwartet werden.

SWISSNUCLEAR und ZWILAG wünschen mehr Flexibilität bei der Freimessung von radioaktiven Abfällen und bei deren Abgabe an die Umwelt. Ebenso kritisieren sie die zeitliche Beschränkung der Abklinglagerung und die unklare Abgrenzung zur Kernenergiegesetzgebung.

Notfall-Expositionssituationen

5 Kantone (BL, BS, SH, SZ, UR) und eine Konferenz (RK MZF) begrüssen, dass bei der Aus- und Weiterbildung alle relevanten Personengruppen von Notfallorganisationen und verpflichteten Personen explizit benannt werden, insbesondere Polizei, Feuerwehr und sanitätsdienstliches Rettungswesen. 10 Kantone (BE, BL, BS, SO, SH, SZ, TI, UR, VS, VD), 3 Konferenzen (KKPKS, RK MZF, CLRP) und UMS beantragen, dass für diese Personen die Kurse unentgeltlich durchgeführt werden oder dass die Kosten geklärt werden.

Bestehende Expositionssituationen

Die Senkung der gesetzlichen Grenzwerte für Radon wird von den meisten Teilnehmenden begrüsst, jedoch wird betont, dass keine teuren und aufwendigen Massnahmen wie z. B. die Anordnung von Sanierungen vorgeschrieben werden sollen. Für LU, KVU und HEV ist der Aufwand im Verhältnis zu den erwarteten positiven Gesundheitseffekten nicht gerechtfertigt.

Der Einbezug von radiologischen Altlasten (z.B. Radium) aus früheren Tätigkeiten wird prinzipiell begrüsst, jedoch wird die konkrete Umsetzung als lückenhaft empfunden.

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