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Vernehmlassung 2014/44: Agrarpaket Frühling 2015 · 84 Seiten
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Agrareinfuhrverordnung
gerung aus dem zweiten Semester um je 10 000 Tonnen erhöht. Im vorliegenden zweiten Schritt soll nun das Zollkontingent vorübergehend erhöht werden.
5.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
Um im Jahr 2015 einen Engpass bei der Versorgung von Konsumeiern zu verhindern soll das
Teilzollkontingent Konsumeier ab 1. Juli 2015 vorübergehend um 1000 Tonnen brutto erhöht werden.
Auf Antrag der Paritätischen Kommission der Eierproduzenten und des Handels soll das zu-
nehmend höher ausgenutzte Teilzollkontingent Konsumeier zu Lasten des zunehmend tiefer ausgenutzten Teilzollkontingents Verarbeitungseier ab 1. Januar 2016 um 1000 Tonnen brutto erhöht werden.
Für eine angemessene Marktversorgung soll das Zollkontingent Nr. 27 für Brotgetreide im Jahre
2015 vorübergehend um 10 000 Tonnen erhöht werden.
5.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
Anhang 3 Ziffer 5
Um im Jahr 2015 einen Engpass bei der Versorgung von Konsumeiern zu verhindern, soll das Teilzollkontingent (TZK) Konsumeier ab 1. Juli 2015 vorübergehend um 1000 Tonnen brutto erhöht werden. Um die Versorgung von Konsumeiern in den Folgejahren sicherzustellen, soll das bestehende TZK Konsumeier zu Lasten des TZK Verarbeitungseier ab dem 1. Januar 2016 um 1000 Tonnen brutto erhöht werden. Die Höhe des gesamten bei der WTO notifizierten Zollkontingents Vogeleier in der Schale bleibt unverändert (33 735 Tonnen brutto).
Anhang 3 Ziffer 12
Zur Schaffung ausreichender Importmöglichkeiten soll das Zollkontingent Brotgetreide im Jahr 2015 vorübergehend um 10 000 Tonnen erhöht werden.
5.4 Auswirkungen
5.4.1 Bund
Durch die Erhöhung der Teilzollkontingents Konsumeier erhöhen sich 2015 die Zolleinnahmen um maximal 500 000 Franken. Mit der Umlagerung von 1000 Tonnen Eiern vom TZK Verarbeitungseier zum TZK Konsumeiern ist ab 2016 mit höheren Zolleinnahmen von ca. 250 000 Franken pro Jahr im Vergleich zum Jahr 2013 zu rechnen. Angenommen wird in diesem Fall, dass die Importmenge von Verarbeitungseiern konstant bleibt und 500 Tonnen Konsumeier zusätzlich importiert werden.
In Abhängigkeit der anzuwendenden Zollansätze und der effektiven Importe von Brotgetreide steigen die Zolleinnahmen für das Jahr 2015 um maximal 1.8 Mio. Franken. Zusätzlich könnten sich die Einnahmen der Pflichtlagerorganisation zur Finanzierung der Pflichtlager um 0.5 Mio. erhöhen.
5.4.2 Kantone
Die Kantone sind von der vorgeschlagenen Änderung nicht betroffen.
5.4.3 Volkswirtschaft
Die vorgeschlagenen, vorübergehenden Zollkontingentserhöhungen ermöglichen eine ausreichende Marktversorgung und wirken damit einer Verteuerung der Lebensmittel entgegen.