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Vernehmlassung 2014/44: Agrarpaket Frühling 2015 · 84 Seiten
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Anhörung
5 Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrareinfuhrverordnung)
5.1 Ausgangslage
Der Bundesrat hat das Zollkontingent Vogeleier in der Schale im Umfang von 33 735 Tonnen brutto pro Jahr in die Teilzollkontingente (TZK) Konsumeier (16 428 Tonnen) und Verarbeitungseier
(17 307 Tonnen) unterteilt. Beide TZK werden nach der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldungen zugeteilt (Windhund an der Grenze). Die Nachfrage der schweizerischen Eiprodukteindustrie nach importierten Verarbeitungseiern hat in den letzten fünf Jahren um knapp 2000 Tonnen pro Jahr abgenommen. Im Jahr 2013 wurden noch rund 15 700 Tonnen Verarbeitungseier innerhalb des TZK importiert. Der Rückgang ist einerseits darauf zurückzuführen, dass Eiprodukte enthaltende Lebensmittel vermehrt direkt im Ausland produziert werden (unter anderem Teigwaren) und andererseits vermehrt aus Schweizer Verarbeitungseiern hergestellte Eiprodukte nachgefragt werden.
Hingegen zeigen die Einfuhren von Konsumeiern innerhalb des TZK eine steigende Tendenz. Sie nahmen in den letzten fünf Jahren um rund 500 Tonnen zu. Im Jahr 2013 wurden rund 16 800 Tonnen Konsumeier im temporär um 1000 Tonnen erhöhten TZK importiert. Obwohl der Eierverbrauch pro Kopf der Bevölkerung in den letzten Jahren relativ konstant war, ist der Gesamtbedarf an Konsumeiern aufgrund des Bevölkerungswachstums gestiegen. Die inländischen Eierproduzenten erhöhten in den letzten fünf Jahren die Produktion um über 6000 Tonnen Eier (rund 100 Millionen Stück) pro Jahr respektive um rund 14 Prozent. Ein Teil davon geht jedoch in die Verarbeitung für die Eiprodukteherstellung. Deshalb kann der zusätzliche Bedarf an Konsumeiern nicht vollständig mit Schweizer Eiern abgedeckt werden.
Um im Jahr 2015 einen Engpass bei der Versorgung von Konsumeiern zu verhindern, soll das TZK Konsumeier ab 1. Juli 2015 vorübergehend um 1000 Tonnen brutto erhöht werden. Damit in den Folgejahren eine zu knappe Versorgung mit Konsumeiern verhindert werden kann, soll auf Antrag der Eierbranche (Paritätische Kommission der Eierproduzenten und des Handels) das TZK Konsumeier zu Lasten des TZK Verarbeitungseier ab 1. Januar 2016 dauerhaft um 1000 brutto erhöht werden.
Der jährliche Inlandbedarf an Brotgetreide beträgt rund 480 000 Tonnen. In Jahren mit durchschnittlichen Produktionsbedingungen wird die Versorgung durch die inländische Produktion in Verbindung mit Importen innerhalb des Zollkontingents Brotgetreide (70 000 Tonnen) und zollfreien Einfuhren aus den Freizonen Gex und Hochsavoyen (ca. 13 000 Tonnen) sichergestellt. Vierteljährlich werden Zollkontingentsteilmengen mit Laufzeiten bis Ende Jahr freigegeben. Für verarbeitetes Getreide zur menschlichen Ernährung (Mehle) wird ein Einzollsystem angewandt.
Gestützt auf die Vollerhebung bei den inländischen Getreidesammelstellen und die erfolgten Schnelltests und Laboranalysen beurteilt die Branchenorganisation für Getreide, Ölsaaten und Eiweisspflanzen swiss granum die Inlandversorgung mit mahlfähigem Getreide bis zum Anschluss an die Getreideernte 2015 als ungenügend. Damit in automatisierten Verarbeitungsprozessen ansprechende Backwaren erzeugt werden können, ist eine konstant hohe Mehlqualität Voraussetzung. Qualitätsverbesserungen lassen sich durch die Zumischung qualitativ hochwertigen Weizens und/oder durch die Zugabe von Hilfsstoffen erreichen. Allerdings ist die Wirkung von Hilfsstoffen begrenzt und angestrebt werden Backwaren aus möglichst naturbelassenen Rohstoffen.
Der Gemeinschaftsantrag der Branchenorganisation beinhaltet eine Erhöhung der Freigaben Anfang Januar und Anfang April um je 10 000 Tonnen mittels Umlagerung von 10 000 Tonnen der Freigaben aus dem zweiten Semester sowie einer vorübergehenden Erhöhung des Zollkontingents Nr. 27 Brotgetreide. Ferner sieht der Kompromiss im April 2015 eine neuerliche brancheninterne Diskussion über eine zusätzliche Zollkontingentserhöhung vor.
Aus verwaltungsökonomischen Gründen entschied das BLW den Antrag der Branchenorganisation swiss granum in zwei Schritten umzusetzen. Im ersten Schritt wurden mit der Änderung von Anhang 4 der Agrareinfuhrverordnung am 1. Januar 2015 die Freigaben im ersten Semester 2015 mittels Umla-