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Vernehmlassung 2014/44: Agrarpaket Frühling 2015 · 84 Seiten
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Agrareinfuhrverordnung
5.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Um die WTO-rechtlichen Marktzugangsverpflichtungen des Zollkontingents Vogeleier in der Schale von 33 735 Tonnen brutto sicherzustellen, ist es zielführend, wenn bei abnehmenden Einfuhren von Verarbeitungseiern das TZK Konsumeier erhöht wird.
5.6 Inkrafttreten
Es ist vorgesehen, dass die Verordnung am 1. Juli 2015 in Kraft tritt.
5.7 Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage bildet der Artikel 10 des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 1986.