Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/53: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs · 168 Seiten
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Ziel der Vorlage ist, ,,Unterversorgung zu verhindern und Überversorgung zu beheben ". Dieser generellen Zielsetzung ist zwar nicht zu widersprechen, wohl aber einer daraus abgeleiteten Legitimation der staatlichen Steuerung. (...)
c) Fazit
Sämtliche bisherigen Diskussionen zum Thema Zulassungssteuerung, die Vernehmlassung zur neuerlichen Einführung der Zulassungsbeschränkung wie auch die Erfahrungen mit dem ersten Zulassungsstopp haben unmissverständlich aufgezeigt, dass die Fragestellung eine enorme Komplexität aufweist. Eine nachhaltige und breit abgestützte Lösung kommt nicht umhin, alle relevanten Fragestellungen gleichberechtigt mit einzubeziehen. SW!SS REHA schlägt deshalb vor, die Themenkreise abzugrenzen und die jeweiligen Massnahmen zu definieren.
curafutura und deren Mitglieder CSS, Helsana, sanitas und KPT lehnen die vorgeschla- curafutura gene Teilrevision des KVG gesamthaft ab.
1. Vorbemerkungen
curafutura legt Wert auf die Feststellung, dass die vorliegende Lösung nicht – wie vom BAG kommuniziert – an den genannten Runden Tischen diskutiert wurde. Zwar hat ein entsprechender Austausch über allgemeine Regulierungsvorschläge stattgefunden, doch kann aus diesen Veranstaltungen unseres Erachtens mitnichten eine breite Zustimmung zum nun vorgelegten Entwurf suggeriert werden. curafutura hat ihrerseits mit Schreiben vom 21. Februar 2014 detailliert zu den damaligen Vorschlägen Stellung genommen und eine ambulante Planung abgelehnt (Beilage 1).
curafutura stellt fest, dass die Vorlage keine nennenswerte Problemanalyse aufweist. Es wird weder erörtert, wo und in welchem Ausmass eine Unter- oder Überversorgung überhaupt besteht, noch auf welchen Methoden diese ermittelt worden wäre respektive zu ermitteln ist. Im Weiteren findet sich – mit Ausnahme von wenigen Worten zur Entwicklung der ZSR-Nummern – keine Wirkungsanalyse zum aktuell bestehenden Regime der Zulassungsbeschränkung.
Sowohl anlässlich der Runden Tische wie auch in der derzeitigen medialen Berichterstattung dominiert das Thema der Gefahr der medizinischen Unterversorgung als Folge eines Mangels an genügend ausgebildeten medizinischen und pflegerischen Fachkräften. Trifft diese Feststellung zu, so wird die nun präsentierte Vorlage in keiner Art und Weise die drohende Unterversorgung zu beheben helfen. Sie schiesst in dieser Hinsicht konsequent am Ziel vorbei.
Bezeichnenderweise fehlt eine eigentliche Zielformulierung in der Vorlage.
Die „formulierten“ Ziele selbst schwanken zwischen Selbstzweck und Prinzip Hoffnung.
2. Flächendeckende ambulante Planung als absehbare Konsequenz
Massnahmen zur Steuerung des Angebots müssen stets auf einer entsprechenden Planung beruhen. Die Entwicklung, welche mit der Erteilung der Planungskompetenz angestossen wird, lässt sich anhand der Geschichte der Spitalplanung gut nachzeichnen:
In einem ersten Schritt wird eine kapazitätsorientierte Planung Einzug halten. Während dies im Spitalbereich lange Zeit über die Spitalbetten erfolgte, wird der ambulante Bereich über die Anzahl Leistungserbringer „gesteuert“. Dies entspricht weitgehend dem heutigen Regime der Zulassungsbeschränkung.
Durch die Beschränkung des Tätigkeitsumfangs findet eine „Verfeinerung“ der Planung statt. Neu wird ein Kanton durch die „Aufteilung einer Zulassung“ direkt auf die Arbeitspensen der ambulanten Leistungserbringer Einfluss nehmen können. Allein dieser Umstand hat weitreichende Konsequenzen, denn bei Zuteilung des Tätigkeitsumfangs (Art. 40a Abs. 2) muss eine Überschreitung desselben auch sanktioniert werden können. Der Tätigkeitsumfang muss somit nicht nur monitorisiert werden, sondern es müssen auch Wege gefunden werden, um eine überschiessende Leistungserbringung nicht mehr zu