Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/53: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs · 168 Seiten
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Wettbewerbsbedingungen ermöglicht, vor allem dann, wenn diese bessere Qualität zu tieferen Kosten anbieten als die verstaatliche Konkurrenz.
Die AGZ schliesst sich vollinhaltlich den ablehnenden Stellungnahmen der Verbindung AGZ der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH und der Konferenz der Kantonalen Aerztegesellschaften KKA an. Auf Wiederholungen der in diesen Stellungnahmen enthaltenen Ausführungen und Argumente, insbesondere zu den einzelnen Artikeln der Vorlage,
wird daher verzichtet.
Die folgenden Argumente betreffend eine grundsätzliche Ablehnung der Vorlage sind aus unserer Sicht besonders hervorzuheben:
Ablehnung der Zulassungssteuerung als untaugliche Massnahme:
Die beabsichtigte Regulierung der ambulanten ärztlichen Versorgung wird von der AGZ vollumfänglich abgelehnt, weil sie nach unserer Auffassung ungeeignet ist, die damit hauptsächlich angestrebten Ziele zu erreichen: a) den Anstieg der Gesundheitskosten zu senken und b) eine bedarfsgerechte, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Bis heute konnte kein Nachweis erbracht werden, dass sich bisherige Massnahmen eines Zulassungsstopps im Bereich der ambulanten Versorgung in irgendeiner Weise dämpfend auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ausgewirkt hat.
Die Sicherstellung und Steuerung einer Bedarfs- und Qualitäts-orientierten Versorgung unter Vermeidung einer Über- oder Unterversorgung kann nicht simpel durch Angebotsregulierungen erreicht wer-den. Im Vordergrund müssen stattdessen die Gesundheitssituation, das Krankheitsspektrum und die Krankheitslast einer zunehmend alternden Bevölkerung stehen.
Zur Realitätsfremdheit einer Zulassungssteuerung unter der Perspektive der Ärztedemografie siehe weiter unten.
Ablehnung der Zulassungssteuerung als mit den Grundsätzen des KVG unvereinbare Massnahme
Eine im Schweizerischen Gesundheitswesen und im KVG bisher - als definitive gesetzliche Regelung - noch nicht bekannte und systemwidrige staatliche Regulierung des Angebots widerspricht dem mit der KVG-Revision 2007 eingeführten Ansatz für vermehrten Wettbewerb unter den Leistungserbringern und leistungsgerechte Abgeltungssysteme: Einem Ansatz, der in Übereinstimmung mit der Grundrechtssystematik der Bundesverfassung und ihrer Gewährleistung grösstmöglicher Wirtschaftsfreiheit steht.
Diese Werthaltung hat der Bundesrat auch im ambulanten Bereich zu respektieren. Der bisherige Ansatz eines möglichst marktkonformen Systems ist deshalb konsequent weiterzuverfolgen. Vollkommen unverständlich ist vor diesem Hintergrund, warum die im erläuternden Bericht zitierten Zulassungsregulierungen anderer Länder als Begründung dafür herangezogen werden, dass die Schweiz mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung den ambulanten Bereich regulieren kann.
Ablehnung der Zulassungssteuerung als Realitätsfremde Massnahme
Nicht ungebremste Zuwanderung oder ein Überangebot von Leistungserbringern sind die Realität sondern das Gegenteil: In absehbarer Zeit wird es nicht mehr möglich sein, die benötigten ärztlichen Dienstleistungen zur Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die reale Situation sieht im Kanton Zürich wie folgt aus, und es würde uns überraschen, wenn die Realität in anderen Regionen der Schweiz im Wesentlichen eine andere wäre:
Im Jahre 2013 befanden sich über ein Viertel der freipraktizierenden Ärzte im Vorpensionierungsalter (60+). In den nächsten Jahren werden ein Viertel der Grundversorger ihre Praxistätigkeit aufgeben. Mit gegen 75% der Ärzte im Alter 50 und darüber und nur einem Bruchteil von Ärzten im Alter bis 39 ist der Ersatz der in Pension gehenden Ärzte nicht gewährleistet. Die Situation wird durch weitere Faktoren noch zusätzlich akzentu-