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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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Anhang 3 (Art. 1a Abs. 3)

Verweis auf die den Anhang einführende Bestimmung

(Art. 1a Abs. 4 und 2 Abs. 1)

Kap. A Ziff. 8

A. Verzeichnis der Lebensmittelkategorien

Ziffer Lebensmittel

08. Fleisch

08.1 Frisches Fleisch, ausgenommen Fleischzubereitungen

08.2 Fleischzubereitungen

08.3 Fleischerzeugnisse

08.3.1 Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse

08.3.2 Wärmebehandelte Fleischerzeugnisse

08.3.3 Därme und sonstige Produkte für die Umhüllung von Fleisch

08.3.4 Auf traditionelle Weise gepökelte Fleischerzeugnisse, für die besondere Best-

immungen über Nitrite und Nitrate gelten

08.3.4.1 Traditionelle nassgepökelte Erzeugnisse (in eine Pökellösung, die Nitrite oder

Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, eingelegte Fleischerzeugnisse) 08.3.4.2 Traditionelle trockengepökelte Erzeugnisse (Beim Trockenpökeln wird eine

trockene Pökelmischung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, auf die Oberfläche des Fleisches aufgebracht; eine Stabilisierungs-/Reifezeit schliesst sich an.)

08.3.4.3. Sonstige auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse (Kombination von

Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen)