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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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Kategorie-

Nummer Lebensmittelkategorie

11 Zuckerarten und Sirupe, Honig und Tafelsüssen

12 Salz, Gewürze, Suppen, Sossen, Salate und

Eiweissprodukte

13 Lebensmittel für eine besondere Ernährung

14.1 Nichtalkoholische Getränke

14.2 Alkoholische Getränke, einschließlich ihrer alkoholfreien Entsprechungen oder ihrer Entsprechungen mit geringem Alkoholgehalt

15 Verzehrfertige süsse oder herzhafte Happen und Knabbereien

16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4

17 Nahrungsergänzungsmittel, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder

18 Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen, ausgenommen Säuglings- und Kleinkindnahrung

1.8 Spalte 8: Die Bewertung der mit einem * markierten Aromastoffe ist noch

nicht abgeschlossen. Diese Aromastoffe dürfen vorläufig verwendet werden.

1.9 Spalte 9 (Bewertet durch): Verweis auf das wissenschaftliche Gremium, das

die Bewertung durchgeführt hat.

Anmerkungen

Anmerkung 1: Ammonium-, Natrium-, Kalium- und Calciumsalze sowie -chloride, -carbonate und -sulfate werden von der jeweiligen „Muttersubstanz“ abgedeckt, sofern sie aromatisierende Eigenschaften besitzen.

Anmerkung 2: Handelt es sich bei dem zugelassenen Aromastoff um ein Racemat (eine äquimolare Mischung optischer Isomere), wird auch die Verwendung der R- und S-Form zugelassen. Ist nur die R-Form zugelassen, so erstreckt sich die Zulassung nicht auf die S-Form und umgekehrt.