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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1558Fedlex · Vorlage

Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPptH)

vom …

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),

gestützt auf die Artikel 10 Absatz 4 Buchstabe e der Verordnung vom ...1 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LGV),

verordnet:

1. Abschnitt: Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffe

Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich

1 Diese Verordnung legt die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft fest.

2 Sie gilt für Erzeugnisse nach Anhang 1 sowie für Teile davon, unabhängig davon, ob sie unverarbeitet, verarbeitet oder in einem zusammengesetzten Lebensmittel verwendet werden.

3 Sie gilt nicht für Erzeugnisse, wenn diese nachweislich bestimmt sind:

a. für die Herstellung anderer Erzeugnisse als Lebensmittel;

b. zur Aussaat oder zur Anpflanzung; oder

c. für zugelassene Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.

Art. 2 Begriffe

1 In dieser Verordnung bedeuten:

a. Pestizide:

1. derzeit oder früher in Pflanzenschutzmitteln im Sinne Chemikaliengesetzes vom 15. Dezember 20002 (ChemG) verwendete Wirkstoffe und ihre Stoffwechsel-, Abbau- oder Reaktionsprodukte, oder

SR ...

1SR ...

2 SR 813.1

2015–......