Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1749Fedlex · Vorlage
Verordnung des EDI über Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe und Futtermittelzusatzstoffe in Lebensmitteln tierischer Herkunft (VRLtH)
vom ...
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),
gestützt die Artikel 10 Absatz 4 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom ...1 (LGV),
verordnet:
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung legt Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe und Futtermittelzusatzstoffe in Lebensmitteln tierischer Herkunft fest.
2 Diese Verordnung gilt nicht für:
a. in immunologischen Tierarzneimitteln verwendete Wirkstoffe biologischen Ursprungs zur aktiven oder passiven Immunisierung oder zur Diagnose des Immunstatus;
b. Kontaminanten nach der Verordnung des EDI vom ...2 über Kontaminanten;
c. Lebensmittel, die von Tieren stammen, denen in klinischen Versuchen pharmakologisch wirksame Stoffe verabreicht wurden, die nicht zugelassen sind.
Art. 2 Begriffe
In dieser Verordnung bedeuten:
a. Rückstandshöchstmenge: die Konzentration des Rückstands eines Stoffes und seiner toxikologisch bedeutsamen Folgeprodukte, die in einem Lebensmittel tierischer Herkunft vorhanden sein darf.
b. Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe: alle pharmakologisch wirksamen Stoffe, bei denen es sich um wirksame Bestandteile, Arzneiträger oder Abbauprodukte sowie um ihre in Lebensmitteln tierischen Ursprungs verbleibenden Stoffwechselprodukte handelt.
1 SR ...
2 SR ... 2014–......