Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1777Fedlex · Vorlage
Verordnung des EDI über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln (Hygieneverordnung EDI, HyV)
vom ...
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),
gestützt auf die Artikel 10 Absätze 4 und 5 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom ...1 (LGV),
verordnet:
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
1 Diese Verordnung regelt:
a. die beim Umgang mit Lebensmitteln zu beachtende Hygiene;
b. die Hygiene des Personals von Lebensmittelbetrieben und seine Schulung in Hygienefragen;
c. die thermischen Verfahren und die Verarbeitungshygiene;
d. die für Lebensmittel geltenden mikrobiologischen Kriterien.
2 Vorbehalten bleiben die spezifischen Anforderungen der Verordnung vom 23. November 20052 über die Primärproduktion.
Art. 2 Abweichungen
1 Die zuständige kantonale Vollzugsbehörde kann im Einzelfall Abweichungen von den allgemeinen Hygienevorschriften nach den Artikeln 6–19 zulassen für:
a. Produzentinnen und Produzenten, die ausschliesslich selbst produzierte Primärprodukte direkt oder über lokale Einzelhandelsbetriebe in kleinen Mengen an Konsumentinnen und Konsumenten abgeben;
b. Einzelhandelsbetriebe, die Lebensmittel nur direkt an Konsumentinnen und Konsumenten abgeben.
SR ...
1SR ...