Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 836Fedlex · Vorlage
Die Migration wird im Bedarfsgegenstand oder, wenn dies nicht durchführbar ist, in einem dem Bedarfsgegenstand entnommenen Probeexemplar oder in einem für diesen Bedarfsgegenstand repräsentativen Probeexemplar bestimmt. Für jedes Lebensmittelsimulans oder jede Lebensmittelart wird ein neues Probeexemplar verwendet. Es werden nur diejenigen Teile der Probe, die bei tatsächlicher Verwendung dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, mit dem Lebensmittelsimulanz oder dem Lebensmittel in Berührung gebracht.
2.4.2.1.2 Wahl des Lebensmittelsimulans
Diejenigen Bedarfsgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit allen Arten von Lebensmitteln in Berührung zu kommen, werden mit den Lebensmittelsimulanzien A, B und D2 geprüft. Sind keine Stoffe vorhanden, die möglicherweise mit sauren Lebensmittelsimulanzien oder Lebensmitteln reagieren, so kann die Prüfung mit Lebensmittelsimulanz B entfallen.
Bedarfsgegenstände, die nur für besondere Arten von Lebensmitteln bestimmt sind, werden mit den unter Punkt 1 für die Lebensmittelarten angegebenen Lebensmittelsimulanzien geprüft.
2.4.2.1.3 Kontaktbedingungen bei Verwendung von Lebensmittelsimulanzien Tabelle 4 Berührungsdauer
Berührungsdauer bei ungünstigster vorhersehbarer Verwendung Prüfdauer
t ≤ 5 Min. 5 min
5 Min. < t ≤ 0,5 h 0,5 h
0,5 h < t ≤ 1 h 1 h
1 h < t ≤ 2 h 2 h
2 h < t ≤ 6 h 6 h
6 h < t ≤ 24 h 24 h
1 Tage < t ≤ 3 Tage 3 Tage
3 Tage < t ≤ 30 Tage 10 Tage
> 30 Tage Vgl. spezifische Bedingungen
Tabelle 5 Berührungstemperatur
Bedingungen für die Berührung bei ungünstigster vorherseh-Prüfungsbedingungen
barer Verwendung
Berührungstemperatur Prüftemperatur
T ≤ 5 °C 5 °C
5 °C < T ≤ 20 °C 20 °C
20 °C < T ≤ 40 °C 40 °C
40 °C < T ≤ 70 °C 70 °C
70 °C < T ≤ 100 °C 100 °C oder Rückflusstemperatur
100 °C < T ≤ 121 °C 121 °C (*)
121 °C < T ≤ 130 °C 130 °C (*)
130 °C < T ≤ 150 °C 150 °C (*)