Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/63: Teilrevision der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) · 60 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: N091-1288

1 ANHÖRUNGSVORLAGE

Am 17. Juli 2014 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommuni-

kation (UVEK) den Entwurf zur Änderung der Wasser- und Zugvogelreservatsverordnung (WZVV) in

die Anhörung geschickt.

Anlass für die Teilrevision gab die vom Bundesparlament im Jahr 2010 überwiesene Motion «Massnahmen zur Regulierung der Bestände fischfressender Vögel und zur Entschädigung von Schäden an der Berufsfischerei» (09.3723 Mo. UREK)1. Die Motion beauftragte den Bundesrat, zur Verhinderung von Schäden an der Berufsfischerei durch Kormorane nach der Revision der eidgenössischen Jagdverordnung (JSV; SR 922.01) auch die Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV; SR 922.32) zu revidieren.

Der Anhörungsentwurf enthält die folgenden zentralen Elemente:

 Vollzugshilfe Kormoran: Verankerung einer expliziten rechtlichen Grundlage für die Erarbeitung der Vollzugshilfe Kormoran gemäss Motion UREK-N 09.3723.

 Prävention Wildschäden: Präzisierung der Voraussetzungen und der Bewilligungspflicht für die Regulierung von Beständen jagdbarer Tierarten in Wasser- und Zugvogelreservaten. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit Wildschweinen, die sich in die Schutzgebiete zurückziehen und wachsende Schäden in den landwirtschaftlichen Kulturen im Umfeld der Wasser- und Zugvogelreservate verursachen.

 Änderungswünsche der Kantone: Schutzgebietserweiterungen, Ausweisung von zusätzlichen Kernschutzzonen sowie verschiedene Anpassungen von Gebietsbeschreibungen, Schutzzielen und besonderen Bestimmungen bei bestehenden Wasser- und Zugvogelreservaten. Mit den Schutzgebietserweiterungen wird zusätzlicher Lebensraum geschützt. Mit der Ausweisung zusätzlicher Kernschutzzonen wird der Schutz von Teilgebieten innerhalb der bestehenden Wasser- und Zugvogelreservate gestärkt. Die Änderungen an den Schutzzielen und besonderen Bestimmungen der bestehenden Wasser- und Zugvogelreservate stärken den Fokus und vereinfachen den Vollzug sowie die Umsetzung der Schutzbestimmungen.

1 http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20093723# (Zugriff 16.4.2014) 4/60 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288