Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/63: Teilrevision der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) · 60 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: N091-1288

3 GESAMTBEURTEILUNG DER VORLAGE

In den folgenden Abschnitten werden die Stellungnahmen der verschiedenen angehörten Gruppen gesamthaft beurteilt und in Abbildung 3-1 dargestellt. Die detaillierten Bemerkungen und Anträge zu den einzelnen Artikeln, Themen und Wasser- und Zugvogelreservaten werden in den Kapiteln 4 – 6 zusammengefasst.

3.1 Kantone

Die grosse Mehrheit der Kantone ist mit der Revisionsvorlage grundsätzlich einverstanden: Sie anerkennen einerseits den Bedarf nach einer Revision der WZVV, andererseits stimmen sie der grundsätzlichen Stossrichtung der präsentierten Vorlage zu. Das Nicht-Thematisieren eines Aspekts der Vorlage kann bei diesen Kantonen deshalb als stillschweigende Zustimmung interpretiert werden.

3.2 Konferenzen und Vereinigungen der Kantone

Alle Kantonskonferenzen (JFK, JDK, LDK, KBNL und KOLAS) sind grundsätzlich mit der Revision der WZVV einverstanden. Meinungsverschiedenheiten gibt es insbesondere zu Art. 9 Abs. 1 (Anpassungen zur Planung, Bewilligung und Durchführung von regulativen Bestandeseingriffen bei jagdbaren Tierarten gemäss dem eidgenössischen Jagdgesetz). Die JDK hält ausdrücklich fest, dass eine Neuformulierung von Art. 9 Abs. 1 im Sinne des Entwurfs von ihr gefordert wurde und somit unterstützt wird. Auch die Delegation der Bewilligungskompetenz für Bestandeseingriffe entspricht ihren Vorstellungen und Forderungen. Die KBNL beantragt hingegen, die bisherigen Bewilligungsbestimmungen in Art. 9 Abs. 1 unverändert zu belassen

3.3 Ausserparlamentarische Kommission

Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) lehnt den grösseren Teil der Verordnungsrevision ab, da aus ihrer Sicht die vorgeschlagenen Änderungen den Schutz der Wasser- und Zugvogelreservate schwächen würden. Die ENHK beantragt, entweder auf die Revision zu verzichten oder diese auf die vorgesehenen Perimetervergrösserungen zu begrenzen.

3.4 Ressourcenschutzorientierte Organisationen

Die Schweizerische Vogelwarte sieht in der vorliegenden Revision eine Aufweichung des Schutzes. Sie beantragt deshalb, die Revision auf die Perimetererweiterungen der drei Reservate Bolle die Magadino, Kaltbrunner Riet und Alter Rhein-Rheineck zu beschränken.

Acht ressourcenschutzorientierten Organisationen (ALA, Aqua Viva, Nos Oiseaux, Pro Natura, Stiftung für das Tier im Recht, SVS/BirdLife Schweiz, Thurgauer Vogelschutz, WWF) stellen den Hauptantrag, in der jetzigen Situation auf die WZVV-Revision zu verzichten und diese zurückzustellen, bis ausreichend neue Schutzgebiete und erweiterte Perimeter festgesetzt werden können. Sollte das BAFU diesem Hauptantrag nicht folgen, stellen diese ressourcenschutzorientierten Organisationen den Eventualantrag, die vorliegende Revision auf jene zwei Punkte zu beschränken, für welche das BAFU beziehungsweise der Bundesrat einen ausdrücklichen Auftrag haben, nämlich die Verbesserung des Schutzes der Gebiete und die Erwähnung einer Vollzugshilfe Kormoran (aus der Motion 09.3723 heraus, die aber nach ihrer Einschätzung als erfüllt abgeschrieben werden kann). Für alle anderen Aspekte haben aus ihrer Sicht das BAFU und der Bundesrat keinen Auftrag. Sie sollten deshalb nicht in die Revision aufgenommen werden. Zu den über den Hauptantrag und den Eventualantrag hinausgehenden Punkten der Vorlage nehmen diese ressourcenschutzorientierten Organisationen nur der Vollständigkeit halber im Sinne von Subeventualanträgen detailliert Stellung. Aqua Viva begründet seinen Antrag auf Sistierung der vorliegenden WZVV-Revision auch damit, dass ihres Erachtens eine Koordination zwischen der WZVV-Revision und der Gewässerraumausscheidung durch die Kantone (Art. 41b Abs. 2 und Art. 41b Abs. 1 GSchV) notwendig sei. Der Gewässerraum – die Gewässersohle

6/60 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288