Vorlage
Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 53 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 26Fedlex · Vorlage
5. Qualitätssicherung
Die Gefährdungsabschätzungen im Rahmen der Vor-, Grob- und Detailprüfung erfordern einerseits eine objektive und unabhängige Sicht auf den baulichen Zustand und auf die tatsächlichen und prognostizierten Umwelteinwirkungen. Andererseits bedeuten langjährige Auftragsverhältnisse zwischen Deponiebetreiber und Gutachter, dass der Gutachter über wertvolle Detailkenntnisse zu den örtlichen Verhältnissen und einen wichtigen Zugang zu den Datengrundlagen der Deponie verfügt.
Mit Qualitätssicherungsmassnahmen stellen die zuständigen kantonalen Fachstellen sicher, dass
die gutachterliche Gefährdungsabschätzung den fachlichen und formellen Anforde-
rungen genügt. die Beurteilungen objektiv, nachvollziehbar und plausibel sind.
die Grundlagen für die Nachsorgeplanung der verschiedenen Deponien untereinander
vergleichbar sind.
Die Inhaber von Deponien, welche eine bestehende Betriebsbewilligung erneuern wollen oder von der kantonalen Fachstelle dazu aufgefordert werden, teilen der kantonalen Fachstelle vor Beginn der Arbeiten mit, welchen Gutachter sie mit der Nachweisführung beauftragen wollen.
In Anhang 7 sind die Anforderungen an eine einheitliche Erstellung der Ausgangsinformationen für die Gefährdungsabschätzung zusammengestellt. Diese sollen die Vergleichbarkeit der Beurteilungsgrundlagen verschiedener Deponien unterstützen.