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Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 53 Seiten

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Die Zunahme einer Schadstoffkonzentration zwischen dem Grundwasserzustrom einer Grobprüfung: Anhang 4, Kriteri-Deponie und dem Abstrom der Deponie (Δ Abstrom – Oberstrom) soll nicht mehr als um D125 50% des Indikatorwertes Grundwasser gemäss [12] betragen.

Abstrom

2σ

2σ

Oberstrom Abb. 8:

2σ Vergleich des Deponie-Abstroms 2σ mit dem

Oberstrom, sche-Zeit (Monate, Jahre) matisch

Für die Prüfung Δ Abstrom – Oberstrom wird die Differenz zwischen dem Median des Oberstroms und dem Median des Abstroms gebildet (Abb. 8). Der Median umfasst die gesamte Überwachungsperiode von mindestens 3 bis 4 Jahren umfassen.

Die Messwerte, welche zur Medianbildung herangezogen werden, können substantielle Schwankungen aufweisen (Abb. 8). Deshalb muss vorgängig abgeklärt werden, ob sich die Mediane statisch signifikant unterscheiden (z.B. mit dem Wilcoxon-Test). In den meisten Fällen unterscheiden sich die Mediane jedoch sehr deutlich, so dass keine kein Test notwendig ist.

4.4 Hinweise zu einzelnen Parametern

Ammonium, Nitrit

Hohe Ammonium- und Nitritkonzentrationen weisen in der Regel auf Sauerstoffzehrung und auf die Anwesenheit von abbaubaren Abfällen hin. Ammonium und Nitrit sind daher bei den Ausschlusskriterien der Grobprüfung (Anhang 3, Kriterium C101) nicht zwingend zu berücksichtigen.

Eine vertiefte Diskussion erfolgt bei der anschliessende Grobprüfung (Anhang 4, Kriterien D35 und D125). Dabei sind Aspekte wie Einleitung in einen Vorfluter (Abfluss, pH) und Abbauprozesse am Standort zu beachten.