Vorlage
Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 53 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 22Fedlex · Vorlage
4.1 Messungen
Messstellen
Es ist festzustellen, ob das Sickerwasser der zu beprobenden Messstellen jeweils ein Kompartiment repräsentiert oder ob es einem Mischwasser verschiedener Kompartimente entspricht.
Piezometer-Messstellen zur Beprobung des Grundwassers müssen sich im „unmittelbaren Abstrom“ der Deponie gemäss Wegleitung [11] befinden. Der zu beprobende Aquifer soll nach Möglichkeit nicht mächtiger als 5 m sein.
Messdauer
Die massgebenden Parameter gemäss Anhang 2 sind in der Regel im Sickerwasser und
– falls vorhanden – im Grundwasser des Deponieabstroms während 3 bis 4 Jahren mindestens zweimal pro Jahr zu messen.
Für Parameter, für welche keine lange Zeitreihe verlangt wird (PCB, PAK, etc.) genügen 2 bis 3 Messungen im Abstand von je einem Jahr.
Anzustreben sind Messungen bei unterschiedlichem Sickerwasser-Anfall, z.B. nach Niederschlagsereignissen und nach längeren Trockenperioden. Die meteorologischen Bedingungen zum Zeitpunkt der Probenahme sind im Probenahmeprotokoll festzuhalten. Die Grundwasserprobenahmen sollen die saisonal unterschiedlichen Grundwasserverhältnisse abbilden. Mit diesen Vorgaben dauert ein Deponiemonitoring für eine Gefährdungsabschätzung in der Regel 3 bis 4 Jahre.
4.2 Probenahme, Analytik
Bei der Probenahme von Sicker- und Grundwasserproben gelten grundsätzlich die An- Feldparameter forderungen der Vollzugshilfe [11] für die Probenahme von Grundwasserproben bei belasteten Standorten. Die Probenahmebehälter für Wasserproben dürfen die zu untersuchenden Stoffe nicht beeinflussen. Sie müssen stets vollständig gefüllt werden (kein Gasraum). Während der Probenahme sind die Feldparameter Temperatur, elektrische Leitfähigkeit, pH-Wert und Sauerstoffgehalt mit kalibrierten Instrumenten zu messen.
Bei trüben Wasserproben darf durch die Filtration kein Schadstoffverlust auftreten. Bei Filtration trüben Proben (Trübung > 5 FNU) ist daher zusätzlich zu den nach den Vorgaben der Wegleitung [7] filtrierten Wasserproben der Gesamtgehalt einer unfiltrierten Probe zu bestimmen.
Die Konservierung der Wasserproben erfolgt nach den Vorgaben der Wegleitung [7] Konservierung, Transport zu den Analysenmethoden. Durch die Konservierung wird eine Veränderung der Probe nach der Entnahme verhindert. Der Transport der Wasserproben ins Labor soll so schnell wie möglich erfolgen. Die Wasserproben sind nach der Entnahme vor Licht zu schützen und bis zur Analyse kühl zu lagern.