Vorlage

Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 53 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 36Fedlex · Vorlage

Bemerkungen, Antwort Referenz

nein ? Zwischenresultat ≥1 ?

ja

C7 Basis- und Flankenabdichtung

C71 Ist eine nach den Qualitätsstandards der TVA und der Norm sia 203

[18] konstruiert Basis- und Flankenabdichtung vorhanden? □ ja □ nein ja

? Handelt es sich um eine Deponie des Typs B (=Inertstoffdeponie)?

nein

C8 Abfallinventar C81 Abfallablagerung nach 1990:

Wurden Abfälle ausschliesslich nach 1990 eingelagert? □ ja □ nein

C82 Vermischte Ablagerung:

Kann ausgeschlossen werden, dass in Monokompartimenten unter-

schiedliche Reaktorstoffe abgelagert wurden? □ ja □ nein

nein ? Sind verschiedene Kompartimente vorhanden?

ja

C9 Trennung der Kompartimente:

Sind die Kompartimente mit Abfällen unterschiedlicher Qualität getrennt

und sind diese Kompartimente auch hydraulisch getrennt? □ ja □ nein

C10 Entwässerung: C101 Sickerwasserbelastung:

Erfüllen die Konzentrationen der relevanten Verbindungen im Sicker-

wasser die definierten Qualitätsanforderungen gemäss Vollzugshilfe

[5]? *) □ ja □ nein

C102 Basisdrainage:

Ist eine Basisdrainage vorhanden? □ ja □ nein

C103 Aufbau der Basisdrainge:

Existiert eine durchlässige Entwässerungsschicht an Basis und Flan-

ken, Mächtigkeit an der Basis ≥30 cm; Mächtigkeit innen ≥20 cm,

HDPE? □ ja □ nein

C104 Entwässerung im freien Gefälle:

Erfolgt die Ableitung des Sickerwasser im freien Gefälle bis zur Vor-

flut/ARA? Weisen Entwässerungsschicht und Entwässerungsleitungen

langfristig ein Gefälle ≥2% auf? □ ja □ nein

Schlussresultat: Anzahl Antworten „nein“ C11 bis C104:

Auswertung (vgl. Abschnitt 3.3, Seite 133):

Schlussresultat = 0  weiter zu den Kriterien der Grobprüfung in Anhang 4.

Schlussresultat ≥1 . Deponie eventuell nicht oder nur mit Auflagen bewilligungsfähig, da konkrete Hinweise auf heutige oder spätere schädliche oder lästige Umwelteinwirkungen vorliegen

 Detailprüfung

oder . Deponie nicht bewilligungsfähig, da umfangreiche Hinweise auf heutige oder spätere schädliche oder lästige Umwelteinwirkungen vorliegen  kann in der Detailprüfung weiter geprüft werden

*) Ammonium, Nitrit und die wenig toxischen Stoffe Chlorid und Sulfat müssen bei den Ausschluss-

kriterien (Kriterium C101) nicht zwingend berücksichtigt werden. Eine vertiefte Diskussion erfolgt

in der anschliessenden Grobprüfung (Anhang 4, Kriterien D35 und D125) (vgl. Abschnitt 4.4, Seite

2222).

Anhang 3: Grobprüfung, Ausschlusskriterien