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Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 53 Seiten
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Bemerkungen, Antwort Referenz
nein ? Zwischenresultat ≥1 ?
ja
C7 Basis- und Flankenabdichtung
C71 Ist eine nach den Qualitätsstandards der TVA und der Norm sia 203
[18] konstruiert Basis- und Flankenabdichtung vorhanden? □ ja □ nein ja
? Handelt es sich um eine Deponie des Typs B (=Inertstoffdeponie)?
nein
C8 Abfallinventar C81 Abfallablagerung nach 1990:
Wurden Abfälle ausschliesslich nach 1990 eingelagert? □ ja □ nein
C82 Vermischte Ablagerung:
Kann ausgeschlossen werden, dass in Monokompartimenten unter-
schiedliche Reaktorstoffe abgelagert wurden? □ ja □ nein
nein ? Sind verschiedene Kompartimente vorhanden?
ja
C9 Trennung der Kompartimente:
Sind die Kompartimente mit Abfällen unterschiedlicher Qualität getrennt
und sind diese Kompartimente auch hydraulisch getrennt? □ ja □ nein
C10 Entwässerung: C101 Sickerwasserbelastung:
Erfüllen die Konzentrationen der relevanten Verbindungen im Sicker-
wasser die definierten Qualitätsanforderungen gemäss Vollzugshilfe
[5]? *) □ ja □ nein
C102 Basisdrainage:
Ist eine Basisdrainage vorhanden? □ ja □ nein
C103 Aufbau der Basisdrainge:
Existiert eine durchlässige Entwässerungsschicht an Basis und Flan-
ken, Mächtigkeit an der Basis ≥30 cm; Mächtigkeit innen ≥20 cm,
HDPE? □ ja □ nein
C104 Entwässerung im freien Gefälle:
Erfolgt die Ableitung des Sickerwasser im freien Gefälle bis zur Vor-
flut/ARA? Weisen Entwässerungsschicht und Entwässerungsleitungen
langfristig ein Gefälle ≥2% auf? □ ja □ nein
Schlussresultat: Anzahl Antworten „nein“ C11 bis C104:
Auswertung (vgl. Abschnitt 3.3, Seite 133):
Schlussresultat = 0 weiter zu den Kriterien der Grobprüfung in Anhang 4.
Schlussresultat ≥1 . Deponie eventuell nicht oder nur mit Auflagen bewilligungsfähig, da konkrete Hinweise auf heutige oder spätere schädliche oder lästige Umwelteinwirkungen vorliegen
Detailprüfung
oder . Deponie nicht bewilligungsfähig, da umfangreiche Hinweise auf heutige oder spätere schädliche oder lästige Umwelteinwirkungen vorliegen kann in der Detailprüfung weiter geprüft werden
*) Ammonium, Nitrit und die wenig toxischen Stoffe Chlorid und Sulfat müssen bei den Ausschluss-
kriterien (Kriterium C101) nicht zwingend berücksichtigt werden. Eine vertiefte Diskussion erfolgt
in der anschliessenden Grobprüfung (Anhang 4, Kriterien D35 und D125) (vgl. Abschnitt 4.4, Seite
2222).
Anhang 3: Grobprüfung, Ausschlusskriterien