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Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 53 Seiten

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Anhang 4: Grobprüfung, Kriterien

Erläuterung - Abhängigkeiten zwischen Kriterien

Die nachfolgenden Kriterien für die vollständige Grobprüfung können jeweils „grün“ oder und „gelb“ bewertet werden. aus einem mit „gelb“ beurteilten Kriterium muss nicht zwingend eine Gefährdung von Schutzgütern nach Abschluss der Nachsorge resultieren, eine Detailprüfung ist nicht zwingend notwendig.

Jedes Kriterium mit einer Bewertung „gelb“ kann in Kombination mit „grün“ bewerteten Kriterien diskutiert werden. Kann eine Beurteilung „gelb“ nicht plausibel durch andere Kriterien entschärft werden bzw. kann eine Gefährdung nach Abschluss der Nachsorge nicht ausgeschlossen werden, ist eine Detailprüfung durchzuführen.

Die folgende Abbildung zeigt schematisch Abhängigkeiten von Kriterien auf:

Kriterium 1

Kriterium 2 A

Kriterium 3 B

Kriterium 4 A

Kriterium 5

Kriterium 6 C

Kriterium 7 B C

Kriterium …

Kriterium n

Lesebeispiel: Zwischen den Kriterien 2 und 4 besteht die Abhängigkeit / Verknüpfung A. Die Bewertung „gelb“ des Kriteriums 4 kann durch die Bewertung „grün“ des Kriteriums 2 entschärft werden.

Im Anhang 4 wird darauf verzichtet, sämtliche Abhängigkeiten aufzuzeigen. Mögliche Abhängigkeiten sind durch den Gutachter für die als „gelb“ beurteilten Kriterien aufzuzeigen.

Nachfolgend werden einige Beispiele für abhängige Kriterien gezeigt:

. Beispiel 1: Eine nicht nach TVA bzw. Norm sia 203 [18] erstellte Basisabdichtung wird als problematisch beurteilt (Kriterium D81, Beurteilung „gelb“). Im unmittelbaren wie auch im weiteren Abstrom des Standortes ist kein nutzbares Grundwasser vorhanden (Kriterium D121, Beurteilung „grün“) → Gesamtbeurteilung „grün“.

. Beispiel 2: Das Sickerwasser wird nur jedes zweite Jahr und nicht wie verlangt mindestens einmal pro Jahr beprobt (Kriterium D31 : Beurteilung „gelb“). Die Belastungen des Sickerwassers liegen jedoch deutlich unterhalb der definierten Qualitätsanforderungen (Kriterium D35, Bewertung „grün“). →Gesamtbeurteilung „grün“.

. Beispiel 3: Die Böschungsneigungen der Deponie sind relativ steil (Kriterium D45 : Bewertung „gelb“). Die Deponie wird durch einen stabilen Abschluss-Damm gestützt und Inklinometer-Messungen zeigen keinerlei Änderungen in den Neigungswinkeln (Kriterium D47, „grün“) →Gesamtbeurteilung „grün“.

Anhang 4: Grobprüfung, Kriterien