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Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 53 Seiten
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Beurteilung „grün“ Beurteilung „gelb“
D Kriterien Grobprüfung D1 Abfallinventar
D11 Informationsstand Inventar: Lückenlose Dokumentation Qualität der Abfälle zu <20%
Informationsstand bezüglich der in der Deponie nicht bekannt
abgelagerten Abfälle: Qualität, Quantität, Her-
kunft (vgl. Ausschlusskriterium C11)
D12 Schlacke: Ja nein
Wurde Schlacke für die Metallentfrachtung auf-
bereitet?
(vgl. Vorprüfung, B12)
D2 Wasserbilanz
D21 Status Wasserbilanz: • Wasserbilanz vorhanden • keine Wasserbilanz vorhan-
Ist eine Wasserbilanz für die Deponie vorhan- und den oder
den? • Wasserbilanz deckt sämtli- • Wasserbilanz deckt nicht alle (vgl. Vorprüfung, B21) che relevanten Prozesse ab relevanten Prozesse ab oder und • Wasserbilanz ist nicht plau-
• Wasserbilanz ist plausibel. sibel.
D3 Sickerwasser (Rohsickerwasser, nicht behandelt) bei Deponien des Typs B, falls vorhanden
D31 Datenlage: • Zeitreihe vollständig und re- • Daten vorhanden, jedoch
Sind über eine längere Zeitspanne regelmässig gelmässig, unvollständig (<1 Kampagne Analysen in sämtlichen Kompartimenten • Resultate verwertbar (≥1 pro Jahr) oder
durchgeführt worden? Kampagne pro Jahr über die • in unregelmässigen Zeitabgesamte Betriebsdauer). ständen.
D32 Mengenmessung Sickerwässer: Regelmässige Mengenmes- Unregelmässige oder keine
Werden die Mengen aller Sickerwässer aus sungen Mengenmessungen
den Kompartimenten und die Gesamtmenge
des Sickerwasseranfalls regelmässig gemes-
sen?
D33 Erfasste Parameter im Rohsickerwasser: ja nein
Werden alle relevanten Parameter gemäss An-
hang 2 erfasst?
D34 Qualität der Probenahme und Analysen: ja nein
Werden die Anforderungen an die Probenahme
und die Analytik gemäss Vollzugshilfe [7] er-
füllt?
D35 Konzentrationen im Rohsickerwasser Konzentrationen aller Parame- Konzentration eines oder meh-
ter sind ≤ Qualitätsanforderun- rerer Parameter ≥ Qualitätsangen [5] forderungen [5]
D36 Behandlung: • Das Sickerwasser wird in die • Das Sickerwasser wird nicht
Wird das Sickerwasser behandelt? ARA eingeleitet und behandelt oder
• die Einleitgrenzwerte der • die ARA entspricht nicht dem ARA in Oberflächengewäs- Stand der Technik oder umser bzw. die Einleitgrenzwer- fasst nur wenige Behandte des Sickerwassers in die lungsschritte oder
öffentliche Kanalisation • die Einleitgrenzwerte der (GSchV) werden sicher ein- ARA in Oberflächengewäsgehalten. ser bzw. die Einleitgrenzwerte des Sickerwassers in die öffentliche Kanalisation (GSchV) werden nicht sicher eingehalten.
Anhang 4: Grobprüfung, Kriterien