Vorlage

Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 53 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 38Fedlex · Vorlage

Beurteilung „grün“ Beurteilung „gelb“

D Kriterien Grobprüfung D1 Abfallinventar

D11 Informationsstand Inventar: Lückenlose Dokumentation Qualität der Abfälle zu <20%

Informationsstand bezüglich der in der Deponie nicht bekannt

abgelagerten Abfälle: Qualität, Quantität, Her-

kunft (vgl. Ausschlusskriterium C11)

D12 Schlacke: Ja nein

Wurde Schlacke für die Metallentfrachtung auf-

bereitet?

(vgl. Vorprüfung, B12)

D2 Wasserbilanz

D21 Status Wasserbilanz: • Wasserbilanz vorhanden • keine Wasserbilanz vorhan-

Ist eine Wasserbilanz für die Deponie vorhan- und den oder

den? • Wasserbilanz deckt sämtli- • Wasserbilanz deckt nicht alle (vgl. Vorprüfung, B21) che relevanten Prozesse ab relevanten Prozesse ab oder und • Wasserbilanz ist nicht plau-

• Wasserbilanz ist plausibel. sibel.

D3 Sickerwasser (Rohsickerwasser, nicht behandelt) bei Deponien des Typs B, falls vorhanden

D31 Datenlage: • Zeitreihe vollständig und re- • Daten vorhanden, jedoch

Sind über eine längere Zeitspanne regelmässig gelmässig, unvollständig (<1 Kampagne Analysen in sämtlichen Kompartimenten • Resultate verwertbar (≥1 pro Jahr) oder

durchgeführt worden? Kampagne pro Jahr über die • in unregelmässigen Zeitabgesamte Betriebsdauer). ständen.

D32 Mengenmessung Sickerwässer: Regelmässige Mengenmes- Unregelmässige oder keine

Werden die Mengen aller Sickerwässer aus sungen Mengenmessungen

den Kompartimenten und die Gesamtmenge

des Sickerwasseranfalls regelmässig gemes-

sen?

D33 Erfasste Parameter im Rohsickerwasser: ja nein

Werden alle relevanten Parameter gemäss An-

hang 2 erfasst?

D34 Qualität der Probenahme und Analysen: ja nein

Werden die Anforderungen an die Probenahme

und die Analytik gemäss Vollzugshilfe [7] er-

füllt?

D35 Konzentrationen im Rohsickerwasser Konzentrationen aller Parame- Konzentration eines oder meh-

ter sind ≤ Qualitätsanforderun- rerer Parameter ≥ Qualitätsangen [5] forderungen [5]

D36 Behandlung: • Das Sickerwasser wird in die • Das Sickerwasser wird nicht

Wird das Sickerwasser behandelt? ARA eingeleitet und behandelt oder

• die Einleitgrenzwerte der • die ARA entspricht nicht dem ARA in Oberflächengewäs- Stand der Technik oder umser bzw. die Einleitgrenzwer- fasst nur wenige Behandte des Sickerwassers in die lungsschritte oder

öffentliche Kanalisation • die Einleitgrenzwerte der (GSchV) werden sicher ein- ARA in Oberflächengewäsgehalten. ser bzw. die Einleitgrenzwerte des Sickerwassers in die öffentliche Kanalisation (GSchV) werden nicht sicher eingehalten.

Anhang 4: Grobprüfung, Kriterien