Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten
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der Schweizer Situation. Der APV muss demzufolge relativiert werden.
Österreich: reglementierte Grosshandelsmarge
Belgien: reglementierte Grosshandelsmarge
Deutschland: reglementierte Grosshandelsmarge
Dänemark: Hersteller-Grosshändler verhandelte Preise
Frankreich: reglementierte Grosshandelsmarge
Finnland: Hersteller-Grosshändler verhandelte Preise
Holland: freier Markt
Schweden: reglementierte Grosshandelsmarge
England: Direct to Pharmacy und reduced wholesaler Arrangement
Die Gegebenheiten eines jeden Marktes und deren Konsequenzen sind im neu vorgeschlagenen System überhaupt nicht in Betracht gezogen und verfälschen das Bild völlig.
Im Gegensatz zu den meisten Vergleichsländern ist der Schweizer Voll-
Grosshandelsmarkt nicht reguliert und der Privatwirtschaft überlassen. Demzufolge können auch keine staatlichen Interventionen in die Preisbildung der Vollgrosshandelsleistungen geduldet werden. Interventionen wie diejenigen die aus der vorliegenden Revision entstehen führen zu Reduktionen der Spanne und verschlechtern weiter die wirtschaftlichen Resultate des Pharma-Vollgrosshandels.
2. Betrachtungen aus Sicht des Pharma-Vollgrosshandel
Werden die Dienstleistungen, die Versorgungssicherheit sowie die Aufträge des Pharma-Vollgrosshandels betrachtet, so ist heute die Wirtschaftlichkeit des Pharma-
Vollgrosshandels trotz permanenter Anpassung (Automatisation, Rationalisierungsmassnahmen, usw.) als kritisch zu bewerten.
Die Mitglieder von pharmalog.ch müssen mit einem Gewinn von weniger als 1 % ROS (return on sales) auskommen um die aus schweizerischen Gegebenheiten entstandenen Kosten zu decken. Das Geschäftsmodell ist einzig mit minimalen Volumen möglich. Die gesamte Wertschöpfung ist von den wirtschaftlichen Eigenschaften der Schweiz abhängig und kann demzufolge nicht mit ausländischen, nicht identischen Strukturen verglichen werden.
Seit der Inkraftsetzung des KVG im Jahre 2001 haben die Pharma-Vollgrossisten ihre Geschäftsmodelle und Strukturen optimiert so dass ein Überleben überhaupt noch möglich ist. Produktivitätssteigerungen sind heute schlicht nicht mehr denkbar und jede Preissenkung welche die minimale Rentabilität in Frage stellt, gefährdet die Versorgungssicherheit im inländischen Arzneimittel Markt. Und die Versorgungsicherheit kann nur bestehen solange die Aktivität des Pharma-Vollgrosshandels überhaupt rentabel ist und der Kostenwahrheit auch entspricht. Die durch weitere Preissenkungen entstehende wirtschaftliche Situation führt dazu dass das gesamte Geschäftsfeld des Pharma-Vollgrosshandels für Investitionen völlig uninteressant wird.
Der Pharmavollgrossist ist Besitzer der Ware die er kurzfristig zur Verfügung der Leistungserbringer hält und anschliessend verteilt. Seine daraus folgende Vorfinanzierungsfunktion der Medikamentenversorgungskette entspricht in der Schweiz rund 15 % des Gesamtumsatzes was rund 450 Mio. CHF ausmacht. Ohne diese effiziente und kostenintensive Vorfinanzierung würde ein Grossteil der finanziellen Mittel in der Versorgungskette fehlen was wiederum zu Versorgungsengpässe führen würde.
Die zeitliche und mengenmässige korrekte Verfügbarkeit von Medikamenten (sicherstellen der Compliance) führt im Gesundheitswesen zu einer massiven Kostendämpfung. In einer Studie in Deutschland wurde diese Kostendämpfung Dank rechtzeitiger Verfügbarkeit von Medikamente auf eine Kosteneinsparung von 2.9 Milliarden pro Jahr Euro