Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
spezifische Entscheide der Fall sein. Sämtliche Ansätze der revidierten KVV und KLV müssen unter dem Leitmotiv Transparenz und Wirtschaftlichkeit erfolgen und Transparenz darf nicht nur ein Schlagwort bleiben.
Ziele santésuisse
Aus Sicht der Versicherer liegt die Zielsetzung nicht nur in der Stabilisierung des Kostenwachstums sondern in. der Stabilisierung der Kosten. Aus diesem Grund wäre es wünschenswert, wenn die Kosten des Gesundheitswesens z.B. als Anteil des Bruttoinlandproduktes stabilisiert würden. In gleicher Weise sollte die Stabilisierung der Ausgaben im Bereich Medikamente an ihrem Anteil an den Gesamtausgaben gemessen werden.
Strategie
Um dieses Ziel ohne Qualitätseinbusse und Zugangsbeschränkungen zu erreichen,
stehen für die Versicherer folgende strategische Massnahmen im Vordergrund. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind nach der erwarteten Beitragsgrösse geordnet:
1. Wettbewerbliche Lösung für die Preisfestsetzung im patentabgelaufenen Bereich und für neue Medikamente ohne Zusatznutzen durch Einführung eines Festbetragssystems analog den Lösungen, die in vielen europäischen Ländern mit Erfolg eingeführt wurden (Bsp. in Holland oder Dänemark). Wettbewerbsmechanismen wie das Einholen von Offerten sollten bewusst zur Erreichung einer möglichst hohen Wirtschaftlichkeit eingeführt werden. Flankierende Massnahmen wie z.B. die Wirkstoffverschreibung erhöhen den Erfolg (siehe auch Empfehlungen des Preisüberwachers). santésuisse begrüsst die Absicht eine solche Lösung einzuführen. Dabei ist von den Empfehlungen des Preisüberwachers auszugehen und durch Einholen von Offerten der Festbetrag auf dem günstigsten Niveau festzulegen.
2. Umsetzung der Empfehlungen des Preisüberwachers bei den Handelsmargen. Die Handelsmargen sollten kanalspezifisch festgelegt werden und den Kosten bei effizienter Leistungserbringung entsprechen. santésuisse weist seit Jahren auf die zu hohen Margen hin, gestützt auf den Handelsmargenvergleich der Vergleichsländer.
3. Verpflichtung zur Beteiligung der Prämienzahler an den Vorteilen günstiger Einkaufsbedingungen (KVG Revision handelsübliche Rabatte). Beim Auslandpreisvergleich sollen alle gesetzlich verordneten Rabatte in den entsprechenden Vergleichsländern berücksichtigt werden. Da die sich gesetzlichen Rabatte verändern können, sollten diese nicht auf Verordnungsstufe fixiert werden.
4. Evidenzbasierte Bewertung des klinisch-therapeutischen Nutzens im Vergleich zur Standardtherapie und Einstufung der beantragten Medikamente in Stufen für den klinisch therapeutischen Mehrnutzen (Methodik SwissHTA).
5. Weiterführung der bisher bestehenden Wirtschaftlichkeitskriterien (APV, TQV)
a. Auslandpreisvergleich auf Basis der Devisenkurse mit einem erweiterten Länderkorb. Wichtig wäre es hier, die Haupthandelspartner und die Hauptreiseländer der Bevölkerung der Schweiz abzudecken. Wir schlagen daher vor, Dänemark zu streichen und den bestehenden Länderkorb mit Italien und Spanien zu erweitern. Die Toleranzmarge soll dazu dienen, geringe Preisänderungen vermeiden zu helfen, damit im Handel nicht enorme Umstellungskosten entstehen. Wechselkursausschläge werden bereits durch die Verwendung eines 12-Monatsdurchschnitts geglättet. Der verwendete Durch-
schnittskurs reagiert mit Verzögerung, was ebenfalls der Industrie zugutekommt bei über Jahre sinkenden Wechselkursen. Wenn die Wechselkurse stabil sind, sollte die Toleranzmarge möglichst tief sein.
b. Therapeutischer Quervergleich: Unabhängig von Alter, Wirkmechanismus oder Her-