Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Weiter betreffen die einzelnen Bestimmungen der Revision mehrheitlich Aspekte die nicht direkt den Aktivitäten des Pharma-Vollgrosshandels entsprechen. Wir lehnen uns deshalb für all die herstellerspezifischen Elemente an die Positionen der Interpharma und vips/Intergenerika an und teilen die in deren Stellungnahmen aufgeführten Argumente voll und ganz.

Vermehrte Transparenz

Der Wille zu vermehrter Transparenz ist zu begrüssen. Dies darf jedoch nicht nur für spezifische Entscheide der Fall sein. Sämtliche Ansätze der revidierten KVV und KLV müssen unter dem Leitmotiv Transparenz und Wirtschaftlichkeit erfolgen und Transparenz darf nicht nur ein Schlagwort bleiben.

Ziele santésuisse

Aus Sicht der Versicherer liegt die Zielsetzung nicht nur in der Stabilisierung des Kostenwachstums sondern in. der Stabilisierung der Kosten. Aus diesem Grund wäre es wünschenswert, wenn die Kosten des Gesundheitswesens z.B. als Anteil des Bruttoinlandproduktes stabilisiert würden. In gleicher Weise sollte die Stabilisierung der Ausgaben im Bereich Medikamente an ihrem Anteil an den Gesamtausgaben gemessen werden.

Strategie

Um dieses Ziel ohne Qualitätseinbusse und Zugangsbeschränkungen zu erreichen, stehen für die Versicherer folgende strategische Massnahmen im Vordergrund. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind nach der erwarteten Beitragsgrösse geordnet:

1. Wettbewerbliche Lösung für die Preisfestsetzung im patentabgelaufenen Bereich und für neue Medikamente ohne Zusatznutzen durch Einführung eines Festbetragssystems analog den Lösungen, die in vielen europäischen Ländern mit Erfolg eingeführt wurden (Bsp. in Holland oder Dänemark). Wettbewerbsmechanismen wie das Einholen von Offerten sollten bewusst zur Erreichung einer möglichst hohen Wirtschaftlichkeit eingeführt werden. Flankierende Massnahmen wie z.B. die Wirkstoffverschreibung erhöhen den Erfolg (siehe auch Empfehlungen des Preisüberwachers). santésuisse begrüsst die Absicht eine solche Lösung einzuführen. Dabei ist von den Empfehlungen des Preisüberwachers auszugehen und durch Einholen von Offerten der Festbetrag auf dem günstigsten Niveau festzulegen.

2. Umsetzung der Empfehlungen des Preisüberwachers bei den Handelsmargen. Die Handelsmargen sollten kanalspezifisch festgelegt werden und den Kosten bei effizienter Leistungserbringung entsprechen. santésuisse weist seit Jahren auf die zu hohen Margen hin, gestützt auf den Handelsmargenvergleich der Vergleichsländer.

3. Verpflichtung zur Beteiligung der Prämienzahler an den Vorteilen günstiger Einkaufsbedingungen (KVG Revision handelsübliche Rabatte). Beim Auslandpreisvergleich sollen alle gesetzlich verordneten Rabatte in den entsprechenden Vergleichsländern berücksichtigt werden. Da die sich gesetzlichen Rabatte verändern können, sollten diese nicht auf Verordnungsstufe fixiert werden.

4. Evidenzbasierte Bewertung des klinisch-therapeutischen Nutzens im Vergleich zur Standardtherapie und Einstufung der beantragten Medikamente in Stufen für den klinisch therapeutischen Mehrnutzen (Methodik SwissHTA).

5. Weiterführung der bisher bestehenden Wirtschaftlichkeitskriterien (APV, TQV)

a. Auslandpreisvergleich auf Basis der Devisenkurse mit einem erweiterten Länderkorb.