Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten

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dustrie der Schweiz. Damit werden direkt und indirekt rund 170‘000 Arbeitsplätze in der Schweiz garantiert. Angesichts der mit keinem andern Land vergleichbaren volkswirtschaftlichen Tragkraft dieser Industrie für die Schweiz ist die Vorlage eines weiteren ausserordentlichen Kostendämpfungspaketes nicht nachvollziehbar. Das EDI ist entsprechend aufgerufen, seine einseitige Grundhaltung aufzugeben, die legitimen Anliegen der Industrie bei den Kernfragen stärker zu gewichten und die notwendige Ausgewogenheit in der gesamten Vorlage konsequent umzusetzen.

Keine weitere Verschlechterung für den innovativen Standort Schweiz

In der Diskussion um die Stabilisierung des Kostenwachstums in der OKP vermisst scienceindustries eine ausgewogene Betrachtungsweise und muss feststellen, dass allzu schnell das Sparpotenzial immer im Bereich der Medikamente geortet wird. Andere Bereiche der medizinischen Leistungserbringung werden dagegen ausgespart, obschon hier Reformen mit grossem Sparpotenzial schon längere Zeit angezeigt wären. Auch wenn der Kostendämmung generelle Beachtung zukommt, so müssen bei der Verfolgung dieses Ziels die Interessen des Standorts zwingend im Auge behalten werden. Eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schweiz würde im Ergebnis zu einer negativen Wirtschaftsentwicklung und damit zu einer Akzentuierung der Kostenprobleme führen. Zudem ist im Rahmen der Diskussion um die Kostenentwicklung der Beitrag innovativer Medikamente zur Kostensenkung in andern Bereichen des Gesundheitswesens verstärkt zu berücksichtigen. Auch diesem Anspruch wird die Vorlage nicht gerecht.

Nachdem heute schon ein wenig innovationsfreundliches Umfeld in der Schweiz besteht

- nur partielle Umsetzung der in Aussicht gestellten Beschleunigung der SL-Aufnahme, Medikamente mit hohem Mehrnutzen werden sehr zögerlich in die SL aufgenommen -, enthält die Revisionsvorlage des EDI eine Reihe von weiteren Beeinträchtigungen für die Pharmaindustrie. Folgende problematische Themenkreise sind besonders hervorzuheben:

- Keine Berücksichtigung von Kaufkraftdisparitäten sowie keine ausreichende Abfederung von rein wechselkursbedingten Preisunterschieden zum Ausland bei der 3-Jahres-Überprüfung gestützt auf den Auslandpreisvergleich (APV). Denn eine gleichmässige Gewichtung von APV und therapeutischem Quervergleich (TQV) ist - entgegen dem im Jahr 2013 erzielten Übereinkommen - nur im absoluten Ausnahmefall vorgesehen.

- Reduktion der Toleranzmarge bei Preisüberprüfungen von 5% auf 3%.

- Einbezug des deutschen Zwangsrabatts von 6%.

- Wechsel der Preisüberprüfungen auf der Basis des Aufnahmejahrs zu Gruppenüberprüfungen, was gegen Treu und Glauben verstösst und zu Rechtsungleichheit sowie zu einer Beschwerdeflut führen würde. scienceindustries lehnt jede Gruppenbildung mit Preisvergleichen auf der Basis von Wirkstoff- oder anderen Gruppen ausdrücklich ab. Eine solche würde höchstens dann Sinn machen, wenn der Innovationsschutz bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt werden will, worauf auch die Absicht hindeutet, beim Preisvergleich im Rahmen des TQV auf prospektive Preise abzustellen. Eine derartige Verwässerung, welche die relevanten Unterschiede zwischen den Medikamenten hinsichtlich Wirksamkeit und Zweckmässigkeit nicht mehr ausreichend berücksichtigt, würde unweigerlich zu einem für die Hersteller und Zulassungsinhaber nicht tolerierbaren Wertverlust bei den Originalpräparaten - und in der Konsequenz auch bei den Generika - führen.

- Vorziehen der Preisüberprüfungen vom 1. November auf den 1. September: dies hätte lediglich den Effekt einer nicht gerechtfertigten, ausserordentlichen Sparrunde in den kommenden Jahren, und dies ohne jede plausible Begründung.

- Erweiterung des Länderkorbs auf neun Länder, die teils nicht „über mit der Schweiz im