Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

geführt werden soll, die Aufnahme eines Arzneimittels jederzeit prüfen zu können. Eine

solche Regelung ist mit dem laufenden Überprüfungssystem überflüssig und leistet ei-

ner behördlichen, wettbewerbsverzerrenden Willkür Vorschub, weshalb auch diese ab-

gelehnt wird.

Preissymmetrie bei Preisüberprüfungen

Es ist nach wie vor nicht einsehbar, wieso im Rahmen der 3-Jahresüberprüfung nur

Preissenkungen und keine Preiserhöhungen verfügt werden. Wir erachten diese seit

Jahren so gehandhabte Praxis, wonach für Preiserhöhungen separate Gesuche gestellt

werden müssen, als ungerecht, ja nachgerade mit Blick auf das verfassungsmässig ga-

rantierte Gleichbehandlungsgebot als problematisch. Es ist stossend, wenn wechsel-

kursbedingte Änderungen im APV eine Preissenkung begründen, indes keine ebenso

institutionalisierte Preiserhöhung. Sollten aufgrund von Währungsveränderungen oder

Regulierungsänderungen in den Referenzländern Preiserhöhungen für die Schweiz die

Folge sein, müssten solche ebenso im Rahmen der Preisüberprüfung ohne weitere Ge-

suchstellung gewährt werden. Ansonsten droht das Preisniveau im Fall einer möglichen

Erstarkung des Euro signifikant unter jenes im Ausland zu fallen, was wieder Konse-

quenzen für die Verfügbarkeit von Arzneimittel in der Schweiz hätte.

Sehr geehrte Damen und Herren Städtli Apo-

theke Die nachfolgend kopierte Stellungnahme von Herrn Dr. Hans Dietiker unterstütze ich GmbH Wa- und möchte ich auch anbringen.

lenstadt

"Sehr geehrte Damen und Herren

Als Leistungserbringer im Gesundheitswesen erlaube ich mir, die im Folgenden formu-

lierte Stellungnahme abzugeben. Die Frist bis 25.Juli 2014 ist mit der Mail von heute,

23.07.2014 gewahrt.

Ad Art.65 b a) Preisvergleiche mit Referenzländern

Grundsätzlich sollte man ja nur „Gleiches mit Gleichem“ vergleichen. Dadurch, dass

jetzt zu den bestehenden Ländern noch Schweden, Finnland und Belgien (nach Vorstel-

lung des Preisüberwaches sogar noch Spanien, Portugal und Italien etc.) dazukommen

sollen, wird das Bild noch grotesker verfälscht. Wenn man das Preis- und Lohnniveau

der derzeit geltenden Lände für den APV in Betracht zieht, sind Differenzen zu schwei-

zerischen Verhältnissen zwischen 40 bis 70% auszumachen. Dies würde nach ökono-

mischen Fakten heissen, dass zum Beispiel die Löhne der Schweizer Leistungserbrin-

ger im Medikamentensektor auf das Niveau der Vergleichsländer gesenkt werden

müssten, ebenso das allgemeine Preisniveau der übrigen Kosten. Davon sind wir weit

entfernt!

1. Antrag: es sollen keine neuen Länder in den APV einbezogen werden. Dadurch wür-

den die ökonomischen Gegebenheiten für die Leistungserbringer in der Schweiz noch

schlechter.

2. Antrag: die Toleranzmarge (Kommentar 2.3) soll bei 5% belassen werden, auch für

Generika. Es kann nicht einfach von einer dauernden Stabilität des Wechselkurses aus

gegangen werden.

3. Für den Auslandpreisvergleich (APV) soll vom Publikumspreis abzüglich der Mehr-

wertsteuer ausgegangen werden. Damit ist dem Umstand Rechnung getragen, dass in

einigen Ländern weder der Fabrikabgabe noch Apothekereinstandspreis bekannt ist

und mit fiktiven Durchschnittswerten für den Grosshandel einfach ein „Preis“ errechnet

wird. Der Publikumspreis ist im Gegensatz dazu bekannt. Dadurch werden auch even-

tuelle länderspezifische Hersteller-Rabatte beim Vergleich „neutralisiert“.