Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
4. Antrag ad Pt. 5.3 des Kommentars: FRISTEN
Die Publikation der Preissenkungen per 1. Juli mit Inkrafttreten per 1. September ist viel
zu kurz! Nachdem das BAG die Preissenkungen bereits Ende Mai verfügt, soll die
Preissenkung sofort bekannt gemacht werden, wobei ja vorgesehen ist, dass nach Ab-
lauf der Beschwerdefrist die mit Beschwerde belegten Produkte bekannt gemacht wer-
den.
Ich bitte um Kenntnisnahme meiner Stellungnahme zur bevorstehenden Revision KVV
und KLV, Medikamentenbereich
Freundliche Grüsse
APOTHEKE MELLINGEN DR.HANS M.DIETIKER AG
DR.H.DIETIKER, GESCHÄFTSFÜHRER
BAHNHOFSTRASSE 10
5507 MELLINGEN"
1. Allgemeines Schweizeri-
scher Ver-Der Schweizerische Verband für komplementärmedizinische Heilmittel (SVKH) wahrt band für die gewerblich-fachlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder
komple-(Art. 2 der Statuten). Die Mitglieder unseres Verbands sind Hersteller und Distributeure
von komplementärmedizinischen und pflanzlichen Heilmitteln. Sie sind durch die zur mentärme-Diskussion stehenden Revisionsbestimmungen in ihren wirtschaftlichen Interessen tan- dizinische giert. Wir sind deshalb erstaunt, dass wir als direkt betroffener Verband weder an die Heilmittel Stakeholder-Gespräche, noch zur Anhörung eingeladen wurden. Wir erlauben uns den- SVKH noch, fristgerecht eine Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen einzureichen. Wir
weisen darauf hin, dass (a) verkürzte Fristen für die innerverbandliche Einholung von
Stellungnahmen und für die Konsensfindung ungeeignet sind und (b) eine Verkürzung
während der Sommerferien besonders ungünstig ist.
2. Generelle Überlegungen
Wir können nachvollziehen, dass das Departement des Innern die Preisgestaltung in
der Spezialitätenliste überprüft. Auch wir haben Kenntnis davon, dass einzelne Herstel-
ler exorbitante Rabatte gewähren. Nachvollziehbar ist die Schlussfolgerung, dass der
SL-Preis zu hoch ist, wenn grosszügig Rabatte gewährt werden können. Es gilt aber zu
berücksichtigen, dass diese Rabatte weder im patentgeschützten Bereich (wovon unse-
re Mitglieder kaum betroffen sind), noch im Bereich der Komplementär- und Phytoarz-
neimittel anzutreffen sind. Im ambulanten Sektor, wo die höchsten Rabatte gewährt
werden, sind Komplementär- und Phytopräparate weitgehend inexistent. Zu prüfen wä-
re, ob in Fällen von zu hohen Rabatten ein rechtlicher Straftatbestand erfüllt ist.
Wir erachten es nicht als gerechtfertigt, wenn nun alle Kategorien über den gleichen
Leisten geschlagen werden. Den spezifischen Gegebenheiten der Komplementär- und
Phytoarzneimittel (natürliche Rohstoffe, Markgrösse, Tradition, Recht, Versorgung, etc.)
ist Rechnung zu tragen. Unsere nachfolgenden Ausführungen beschränken sich ent-
sprechend auf die Komplementär- und Phytoarzneimittel, die wir als einziger Verband
im OTC wie auch im SL-Bereich vertreten. Wir können nicht beurteilen, ob die Preis-
festsetzungskriterien für chemische Rx-Produkte gerecht sind. Einen generellen Ver-
gleich der verschiedenen Kategorien (Rx mit OTC, chemische Produkte mit KPA), die
den Verordnungsänderungen zugrunde liegen, erachten wir nicht als zulässig.
Als stossend beurteilen wir, dass sich die Preisspirale gemäss den Verordnungsentwür-
fen nur nach unten dreht. Ziel ist unserer Sicht nach nicht ein minimaler Preis, sondern
eine funktionierende Versorgung und ein für alle Akteure gerechter und fairer Preis. Die
Preise von Komplementär- und Phytopräparaten sind, mit sehr wenigen Ausnahmen
gesehen, sehr tief. Im Bereich der Komplementär-Arzneimittel sind viele SL-Preise