Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

l’évaluation du caractère économique. Le PS souhaite obtenir une réponse aux ques-

tions suivantes : pour quelles raisons et comment l’Office fédéral de la santé publique

prévoit-il de tenir compte de la prime à l’innovation dans l’évaluation du caractère éco-

nomique ? Quel sera le mécanisme de fixation de la hauteur de cette prime ? Enfin la

durée maximale de la prime n’est-elle pas exagérée ?

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Die in Absatz 2 vorgeschlagene Veränderung in der Reihenfolge lehnen wir klar ab, da SGV damit ein falsches Zeichen gesetzt würde. Abs. 3 ist dahingehend zu ergänzen, dass

bei Verwendung des Publikumspreises sowohl die Grosshandelsmarge als auch die

Apothekermarge abzuziehen ist. Die Absätze 5 und 6 lehnen wir ab, weil sie uns als

willkürlich erscheinen und zudem zur Folge hätten, dass dem Nutzen eines Arzneimit-

tels zu wenig Beachtung geschenkt würde.

Konsumentenverbände und Patientenorganisationen

Nous proposons une modification pour l'Art. 65b de l'Ordonnance sur l'assurance- ASSUAS maladie (OAMal):

Al. 1: "Un médicament est considéré comme économique lorsqu'il produit l'effet théra-

peutique recherché au meilleur coût".

Commentaire: cette formulation met davantage en valeur l'effet thérapeutique, tout en

conservant l'aspect coût mais non de manière maximaliste.

La FRC vous propose de modifier l’article 65b, al. 7, comme suit: FRC

"7 Les coûts de recherche et de développement sont en outre pris en compte lors de

l’évaluation du caractère économique d’une préparation originale. L’OFSP ne prend pas

ces coûts en compte lorsque la préparation concernée est une préparation successeuse

qui n’apporte pas de progrès thérapeutique par rapport à la préparation originale figu-

rant déjà dans la liste des spécialités."

Organisationen des Gesundheitswesens

Ad Art.65b a) Preisvergleiche mit Referenzländern APOTHE-

KE Grundsätzlich sollte man ja nur „Gleiches mit Gleichem“ vergleichen. Dadurch, dass MELLINjetzt zu den bestehenden Ländern noch Schweden, Finnland und Belgien (nach Vorstel-

GEN lung des Preisüberwachers sogar noch Spanien, Portugal und Italien etc.) dazukommen

sollen, wird das Bild noch grotesker verfälscht. Wenn man das Preis- und Lohnniveau

der derzeit geltenden Länder für den APV in Betracht zieht, sind Differenzen zu schwei-

zerischen Verhältnissen zwischen 40 bis 70% auszumachen. Dies würde nach ökono-

mischen Fakten heissen, dass zum Beispiel die Löhne der Schweizer Leistungserbrin-

ger im Medikamentensektor auf das Niveau der Vergleichsländer gesenkt werden

müssten, ebenso das allgemeine Preisniveau der übrigen Kosten. Davon sind wir weit

entfernt!

1. Antrag: es sollen keine neuen Länder in den APV einbezogen werden. Dadurch wür-

den die ökonomischen Gegebenheiten für die Leistungserbringer in der Schweiz noch

schlechter.

2. Antrag: die Toleranzmarge (Kommentar 2.3) soll bei 5% belassen werden, auch für

Generika. Es kann nicht einfach von einer dauernden Stabilität des Wechselkurses

ausgegangen werden.

3. Für den Auslandpreisvergleich (APV) soll vom Publikumspreis abzüglich der Mehr-

wertsteuer ausgegangen werden. Damit ist dem Umstand Rechnung getragen, dass in

einigen Ländern weder der Fabrikabgabe- noch Apothekereinstandspreis bekannt ist

und mit fiktiven Durchschnittswerten für den Grosshandel einfach ein „Preis“ errechnet

wird. Der Publikumspreis ist im Gegensatz dazu bekannt. Dadurch werden auch even-

tuelle länderspezifische Herstellerrabatte beim Vergleich „neutralisiert“.