Vorlage
Vernehmlassung 2014/87: Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP) · 4 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Ausländergesetz Entwurf vom 20.06.2014 (AuG)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 20052 über die Ausländerinnen und Ausländer wird wie folgt geändert:
Vor der Überschrift des 3. Abschnittes einfügen
Art. 29a Sozialhilfeausschluss
Ausländerinnen und Ausländer, die sich lediglich zum Zweck der Stellensuche in der Schweiz aufhalten, sowie deren Familienangehörige erhalten keine Sozialhilfe.
Art. 61a Erlöschen des Aufenthaltsrechts von erwerbstätigen Personen
mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung oder einer Aufenthaltsbe-
willigung EU/EFTA
1 Das Aufenthaltsrecht von Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA erlischt bei Ablauf der Gültigkeitsdauer der Kurzaufenthaltsbewilligung. Dies gilt auch bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit infolge unfreiwilliger Arbeitslosigkeit, wenn diese vor Ablauf der ursprünglich festgelegten Dauer des Arbeitsvertrags erfolgt.
2 Das Aufenthaltsrecht von erwerbstätigen Personen mit Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA erlischt sechs Monate nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit infolge unfreiwilliger Arbeitslosigkeit, wenn diese vor Ablauf der ersten zwölf Monate des Aufenthalts erfolgt. Vorbehalten bleibt Absatz 6.
3 Werden bei Ablauf der Gültigkeitsdauer der Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA oder der Frist von sechs Monaten nach Absatz 2 weiterhin Leistungen der Arbeitslosenversicherung ausbezahlt, erlischt das Aufenthaltsrecht nach Beendigung dieser Zahlungen. Für Personen mit Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA bleibt Absatz 6 vorbehalten.
1BBl 2014 …
2 SR 142.20
2014–......