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Vernehmlassung 2014/96: Verordnung über die Meldestelle von lebenswichtigen Humanarzneimitteln · 8 Seiten

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2Der Bereich Heilmittel überwacht die Tätigkeit der für den Betrieb des Datenbearbeitungssystems der Meldestelle zuständigen Stelle und erlässt die erforderlichen Weisungen.

Art. 11 Änderung des Anhangs

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung kann nach Anhörung der Kantone und der beteiligten Wirtschaftskreise den Anhang ändern.

Art. 12 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am …… 2015 in Kraft.

... 2015 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova