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Vernehmlassung 2014/96: Verordnung über die Meldestelle von lebenswichtigen Humanarzneimitteln · 8 Seiten
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a. Versorgungsengpässe oder Lieferunterbrüche bestehen, die voraussichtlich mehr als vierzehn Tage dauern;
b. Versorgungsengpässe voraussehbar oder Lieferunterbrüche geplant sind, die mehr als vierzehn Tagen dauern.
3Mit der Meldung eines Versorgungsengpasses oder Lieferunterbruchs ist auch mitzuteilen, wann die betroffenen Dosierungsstärken wieder lieferbar sind oder voraussichtlich wieder lieferbar sein werden.
4Nicht zu melden sind Versorgungsengpässe oder Lieferunterbrüche, wenn lediglich eine Packungsgrösse einer bestimmten Darreichungsform betroffen ist und diese durch andere Packungsgrössen oder andere Darreichungsformen substituiert werden kann.
5Die Meldungen müssen innerhalb von drei Arbeitstagen nach Kenntnis des Versorgungsengpasses oder Lieferunterbruchs erfolgen.
6Kantone, Spitäler, Ärzte und Ärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen und Grosshändler können der Meldestelle Versorgungsengpässe oder Lieferunterbrüche melden.
Art. 4 Inhalt und Form der Meldung
1Die Meldungen müssen alle für die Beurteilung des Engpasses erforderlichen Informationen enthalten.
2Gemeldet werden müssen insbesondere:
a. Name und Adresse des Meldepflichtigen nach Artikel 3 sowie die fachverantwortliche Person;
b. die Zulassungsnummer und die weltweit geltende Handelsnummer (Global Trade Item Number, GTIN) des Humanarzneimittels;
c. die genaue Bezeichnung des Wirkstoffs, der galenischen Form, der Dosierung und der Packungsgrösse;
d. eine möglichst genaue Beschreibung des Sachverhalts wie Ursachen, betroffene Stellen im In- und Ausland, aktuelle Lagerbestände und erwartete Absätze;
e. die Angabe, ob eine gleichwertige Alternative im In- oder Ausland vorhanden ist;
f. der Beginn, die Dauer und das Ausmass des Versorgungsengpasses oder Lieferunterbruchs;
g. eine vollständige Beschreibung der getroffenen Massnahmen.
3Es ist das von der Meldestelle zur Verfügung gestellte Meldeformular zu verwenden.
Art. 5 Zugriff auf das Datenbearbeitungssystem
Zugriff auf das Datenbearbeitungssystem der Meldestelle haben: