Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/102: Verordnung des UVEK zur Überprüfung des Reinigungseffekts von Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen bei Abwasserreinigungsanlagen · 4 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: O434-3565

3. Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund

Die Verordnung des UVEK ist eine notwendige Folgearbeit zu den am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Änderungen des GSchG und der GSchV im Bereich der Massnahmen bei ARA zur Elimination von organischen Spurenstoffen.

Auf der Ebene des Bundes fällt ein minimaler Aufwand an, wenn in Zusammenarbeit mit den Kantonen Ersatzsubstanzen festgelegt werden müssen oder eine Anpassung der Liste der Substanzen zur Überprüfung des Reinigungseffekts notwendig wird. Dies kann jedoch mit den bestehenden Budgetmitteln und personellen Ressourcen geleistet werden.

3.2 Auswirkungen auf Kantone

Auf kantonaler Ebene fällt ein minimaler Aufwand an, wenn in Zusammenarbeit mit dem BAFU Ersatzsubstanzen festgelegt werden müssen. Dies kann jedoch mit den bestehenden Budgetmitteln und personellen Ressourcen geleistet werden.

Die Messung der Substanzen zur Überprüfung des Reinigungseffekts wird durch akkreditierte private oder kantonale Umweltlaboratorien erfolgen. Wird sie von einem kantonalen Umweltlaboratorium durchgeführt, können die Kosten nach dem Verursacherprinzip den ARA verrechnet werden. Es entstehen demnach keine zusätzlichen Kosten für die Kantone.

3.3 Sonstige Auswirkungen

Die Kosten für die Analyse der zwölf Substanzen in einer Abwasserprobe liegen aktuell in der Grössenordnung von 400 bis 500 Franken. Für die gesamte Schweiz werden die jährlichen Analysekosten nach dem Ausbau aller ausgewählten ARA unter 800.000 Franken betragen. Die jährlichen Analysekosten sind im Verhältnis zum Betrieb einer ARA sehr gering und entsprechen weniger als 1 Prozent der zusätzlichen jährlichen Betriebskosten einer ARA. Diese Analysekosten sind von der ARA zu tragen und werden gemäss dem Verursacherprinzip über die bestehenden Kostenteiler an ihre Nutzerinnen und Nutzer überwälzt.