Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/104: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15<i>b</i> des Energiegesetzes (Art. 3<i>j</i> Abs. 1 EnV) · 7 Seiten

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1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

Mit dem sogenannten EnG-Fonds werden die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die Einmalvergütungen (EIV) für kleine Photovoltaik-Anlagen, die Kosten für wettbewerbliche Ausschreibungen (WeA), die Verluste aus Bürgschaften sowie die Entschädigung des Konzessionärs finanziert. Der Fonds wird durch den Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze geäufnet. Der Zuschlag kann von den Netzbetreibern auf die Endverbraucher überwälzt werden.

Das Bundesamt für Energie (BFE) prüft jährlich, ob die Liquidität des EnG-Fonds mit dem gültigen Satz für den Netzzuschlag sichergestellt ist. Die Berechnungen im Frühjahr 2016 zeigten, dass dies beim aktuellen Zuschlag von 1,3 Rp./kWh nicht gewährleistet ist. Aus diesem Grund wird eine Erhöhung des Netzzuschlags per 1. Januar 2017 auf 1,5 Rp./kWh vorgeschlagen. Die Mehreinnahmen aus der Erhöhung von 1,3 auf 1,5 Rp./kWh betragen jährlich rund 115 Mio. Franken. Bei der vorgeschlagenen Erhöhung handelt es sich um eine rein technische Anpassung. Das Parlament hat den maximal möglichen Zuschlag bereits mit der Revision des Energiegesetzes (EnG) per 1. Januar 2014 auf 1,5 Rp./kWh festgelegt. Ohne diese Anpassung könnten keine weiteren Anlagen aus der Warteliste in die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) aufgenommen werden. Auch die Einmalvergütungen (EIV) für kleine Photovoltaik-Anlagen könnten nur noch begrenzt ausbezahlt werden. Die Liquidität des EnG-Fonds im Zeitraum 2022 bis 2027 wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet. Dies käme einem sofortigen Förderstopp der Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien gleich.

1.2 Ablauf und Adressaten

Das Bundesamt für Energie (BFE) führte vom 17. März bis 25. Mai 2016 eine Anhörung durch. Insgesamt sind in dieser Zeit 79 Stellungnahmen eingegangen. Explizit auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichtet haben der Kanton SG, die EnDK, die WEKO, die KFIKO, der schweizerische Gemeindeverband, Biofuels Schweiz und Öbu (Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften).

Zur Anhörung eingeladen wurden total 134 Akteurinnen und Akteure. Dazu gehörten u.a. die Kantone, Parteien, Dachverbände der Wirtschaft und der Elektrizitätswirtschaft, die Industrie- und Dienstleistungswirtschaft sowie Konsumentenorganisationen. Der vorliegende Bericht fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.

1.3 Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen

In der Anhörungsfrist sind insgesamt 79 Stellungnahmen eingegangen. Von den 134 Eingeladenen haben 64 keine Stellungnahme abgegeben.

Teilnehmende nach Gruppen Eingegangene Stellungnahmen Kantone24

Politische Parteien5

Kommissionen und Konferenzen3

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete2

Dachverbände der Wirtschaft3

Elektrizitätswirtschaft8

Industrie- und Dienstleistungswirtschaft7

Verkehrswirtschaft4

Konsumentenorganisationen3

Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen6

Organisationen der Bereiche Cleantech, erneuerbaren Ener-10

gien und Energieeffizienz Weitere Teilnehmende4

Total79