Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/104: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15<i>b</i> des Energiegesetzes (Art. 3<i>j</i> Abs. 1 EnV) · 7 Seiten
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des Netzzuschlags (RNZ): „Durch die Umsetzung ihrer Zielvereinbarungen leisten die betroffenen Unternehmen einen wertvollen Beitrag, um den Strombedarf der Schweiz zu drosseln und tragen damit ebenfalls zu einer Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien bei.“ Die Vertreterinnen und Vertreter der Verkehrswirtschaft stellen sich nicht gegen die Entwicklung von neuen Technologien für die Stromproduktion. Sie erachten aber die „beinahe Verdreifachung des Netzzuschlags in den vergangenen vier Jahren als „in keiner Weise verhältnismässig“. Zudem erwähnen sie die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage und die verstärkte Wettbewerbssituation mit dem Strassenverkehr.
Für die Anpassung des Netzzuschlags sprechen sich die Konsumentenorganisationen (FRC, SKS, kf) sowie eine Mehrheit der Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen (Prométerre, Pro Natura, Pusch, SES, WWF) und der Organisationen der Bereiche Cleantech, erneuerbare Energien und Energieeffizienz (AEE, Biomasse Schweiz, Holzenergie Schweiz, InfraWatt, Suisse Eole, swisscleantech, Swissolar) aus. kf Konsumentenforum betont, dass 1,5 Rp./kWh die oberste Grenze ist und keiner weiteren Erhöhung zugestimmt wird. ECO Swiss äussert das Erstaunen darüber, dass „plötzlich finanzielle Engpässe entstanden sein sollen“ und lehnt die Anpassung ab. Anstelle der Subventionierung weiterer Projekte solle die KEV-Abgabe der Stromkonsumenten gesenkt werden. Begründet wird dieser Vorschlag unter anderem mit der angespannten Lage in Industrie und Gewerbe. Gegen die vorgesehene Anpassung sprechen sich auch weitere Anhörungsteilnehme aus. HEV Schweiz lehnt Lenkungsabgaben aufgrund der unnötigen Marktverzerrung generell ab. Für Centre Patronal handelt ist bei der Anpassung keineswegs um eine rein technische Angelegenheit: Er erachtet die Änderung als nicht opportun.