Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 88 Seiten
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1. Ausgangslage
Der Bundesrat hat am 1. April 2015 das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR
172.056.1; VöB, SR 172.056.11) sowie der Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SR 172.056.12) eröffnet. Das grosse Interesse an den Revisionsarbeiten manifestiert sich in den insgesamt 109 Stellungnahmen, welche bis zum Ende des Vernehmlassungsverfahrens am 1. Juli 2015 eingereicht wurden.
Die Vernehmlassung zur Revision des Konkordats über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB, SR 172.056.5) wurde Ende 2014 durchgeführt. Im Sinne der Harmonisierung der Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen wurden den Adressaten auf kantonaler wie auch auf Bundesebene zwei grundsätzlich identische Vorlagen unterbreitet. Dies sollte den interessierten Kreisen einen direkten Vergleich zwischen den beiden Vorlagen ermöglichen.
2. Ziele der Revision
Die Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes verfolgt zwei Hauptziele: Die Umsetzung des revidierten WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012) in die nationale Gesetzgebung und die Harmonisierung der Beschaffungsordnungen der Kantone und des Bundes.
2.1. Umsetzung des GPA 2012
Am 30. März 2012 verabschiedeten die WTO-Mitglieder das revidierte WTO-
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012). Im Zentrum dieser Revision stand die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wettbewerb. Dieses Ziel soll vor allem durch die erhöhte Transparenz und den konsequenten Kampf gegen Kollusion und Korruption - welche den Wettbewerb massiv verfälschen - erreicht werden. Zentral bei der Revision waren zudem das Vereinfachen und Klären des Textes, die Anpassung an die technischen Entwicklungen, sowie die Erweiterung des persönlichen und sachlichen Geltungsbereichs. Das GPA 2012 deckt neu z. B. ausdrücklich elektronische Auktionen ab, anerkennt das Erreichen von Umweltzielen als Angebotskriterium und verbessert durch geänderte Beschwerdemöglichkeiten den Rechtsschutz der Anbieterinnen. Das GPA 2012 sieht neu auch Regeln für die ökologische Nachhaltigkeit bei öffentlichen Beschaffungen vor. Die Schweiz kann das Übereinkommen erst ratifizieren, nachdem die erforderlichen Anpassungen im innerstaatlichen Recht vorgenommen wurden. Bis dann kann die Schweiz keinen Rechtsanspruch auf den mit dem GPA 2012 erzielten erweiterten Marktzutritt für schweizerische Anbietende im Ausland geltend machen. Mit der vorgeschlagenen Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen sowie der Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen soll das GPA 2012 nun auf Stufe Bund umgesetzt werden. Die Kantone setzen das GPA 2012 in einem parallelen Gesetzgebungsverfahren in ein Konkordat (Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen IVöB) um. Es wird auf das entsprechende Ergebnis der kantonalen Vernehmlassung verwiesen.1
1 http://www.bpuk.ch/bpuk/konkordate/ivoeb/e-ivoeb/