Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 88 Seiten

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Anhang 2 Mindestangaben in einer Ausschreibung eines Wettbewerbs

Die Grünen, die SP, die NGO-Koalition nachhaltige Beschaffung und die Gesamtkirchgemeinde Bern verlangen, dass massgebliche Anforderungen namentlich zu sozialen und ökologischen Aspekten der Nachhaltigkeit in der Ausschreibung formuliert werden müssen und entsprechende Nachweise zu erbringen sind.

7. Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen

Zur Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen wurden nur drei Eingaben gemacht (FVE, BLS und PUBLICA).

Die FVE findet es inakzeptabel, dass bei Verfahren ausserhalb des Staatsvertragsbereichs die Schwellenwerte für Bauleistungen im Vergleich zur geltenden Regelung gesenkt wurden. Diese Schwellenwerte müssen gemäss FVE an die in den Staatsverträgen festgelegten Werte angeglichen werden.

Die BLS stellt fest, dass in der Tabelle der Schwellenwerte und Verfahren ausserhalb des Staatsvertragsbereichs beim Einladungsverfahren die Angaben zu den Sektorenunternehmen fehlen. Nach heutigem Recht bzw. gemäss 3. Titel VöB können die Sektorenunternehmen Beschaffungen bis zu CHF 640‘000 (Dienstleistungen und Lieferungen) im Einladungsverfahren durchführen. Dem erläuternden Bericht sei nicht zu entnehmen, dass bei Sektorenunternehmen eine wesentliche Verschärfung geplant wäre. Die BLS beantragt daher, die Tabelle dahingehend zu ergänzen, dass die Schwellenwerte für das Einladungsverfahren für Sektorenunternehmen auf CHF 640‘000 (Lieferungen/Dienstleistungen) bzw. CHF 8‘000‘000 (Bauleistungen) angehoben werden.

PUBLICA verweist auf ihre Bemerkungen zu Art. 22 VE-BöB und beantragt, auf den neuen Schwellenwert von CHF 150'000 zu verzichten.