Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 98 Seiten

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Art. IX Qualifikation der Anbieterinnen (siehe insbeson- Vergabestellen und

dere § 2 bis 6 und § 8, 10, 11, 14 und 15). Vertragsparteien

Art. X Technische Spezifikationen und Vergabeunterla- Vergabestellen

gen (siehe insbesondere § 1, 2, 4, 5, 7, 8, 10 und

11).

Art. XI Fristen (siehe insbesondere § 1 bis 3, 6 und 8). Vergabestellen

Die Vergabestellen dürfen die Fristen dem Auf-

wand für die elektronische Bearbeitung der öffent-

lichen Ausschreibungen entsprechend kürzen.

Art. XII Verhandlungen (siehe insbesondere § 2). Vertragsparteien und

Lockerung der Verhandlungsanforderungen (in Vergabestellen

Verbindung mit Art. IV:4 zu beurteilen).

Art. XIII Freihändige Vergabe (siehe insbesondere die Vo- Vergabestellen

raussetzungen für die Anwendung des freihändi-

gen Verfahrens nach § 1 und die Transparenzvor-

schrift nach § 2).

Art. XIV Elektronische Auktionen (entscheidet sich eine Vergabestellen

Vergabestelle für die elektronische Ausschrei-

bungsmethode, kommen zwingend die Bestim-

mungen von Art. XIV zur Anwendung).

Neue internationale Rechtsgrundlage zur Rege-

lung der elektronischen Auktionen.

Art. XV Behandlung der Angebote und Zuschlagserteilung Vergabestellen

(siehe insbesondere § 1 bis 5 sowie § 7).

Art. XVI Transparenz von Beschaffungsinformationen Vergabestellen und

(siehe insbesondere § 1 bis 4). Vertragsparteien / Neue Auflagen betreffend Aufbewahrung, Zu- Ausschuss (Statistiken

gänglichkeit und Rückverfolgbarkeit der elektro- XVI:4, 5 und 6)

nischen Publikationen; bei den Statistiken wird

den Kantonen (Annex 2) und den öffentlichen Be-

trieben (Annex 3) eine gewisse Flexibilität einge-

räumt.

Art. XVII Weitergabe von Informationen (siehe insbeson- Vertragsparteien und

dere § 1 bis 3). Vergabestellen

Art. XVIII Interne Überprüfungsverfahren (siehe insbeson- Vertragsparteien und

dere § 1 bis 7). Vergabestellen

Art. XIX Änderungen und Berichtigungen des Geltungsbe- Vertragsparteien und

reichs (siehe insbesondere § 1 bis 8). Ausschuss

Art. XX Konsultationen und Streitbeilegung (siehe insbe- Vertragsparteien

sondere § 1 und 3).

Art. XXI Institutionen (siehe insbesondere § 1 und 3 betref- Ausschuss

fend Überprüfung der Umsetzung des GPA 2012

sowie § 4 (Beobachter).