Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 98 Seiten
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Gegen das Gesetz kann das fakultative Referendum ergriffen werden (Abs. 1). Die Revisionsverhandlungen zum GPA wurden im März 2012 abgeschlossen. In der Regel werden internationale Abkommen innert eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 24 Monaten in Landesrecht umgesetzt. Allerdings nimmt die mit der Umsetzung des GPA 2012 angestrebte parallele Harmonisierung der nationalen Beschaffungserlasse ebenfalls Zeit in Anspruch. Der Bundesrat wird entscheiden, wann der Erlass in Kraft tritt (Abs. 2).
3 Auswirkungen
3.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund
Der Umfang der finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf die Bundesfinanzen und den Personalbedarf lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau abschätzen. Es ist zu vermuten, dass auf Seite des Bundes mit höheren Kosten und Mehraufwand gerechnet werden muss.
Vor allem nach Inkrafttreten des revidierten Gesetzes bzw. in dessen Initialphase ist mit einem erhöhten Aufwand sämtlicher betroffener Stellen zu rechnen (Beratung, Schulung, Umsetzung, Rechtsprechung etc.). Die Kürzung der generellen Maximalfrist für Rahmenverträge von fünf auf künftig vier Jahre (Art. 29 VE-BöB) wird bei den betroffenen Stellen zu einem Mehraufwand von rund 20 Prozent und damit zu höheren Kosten führen. Auch die Realisierung der auf Verordnungsstufe vorgeschlagenen Massnahmen zur Förderung sprachlicher Minderheiten sowie der Ausbau des Rechtsschutzes werden – über die Initialphase hinaus – zusätzlichen Aufwand sowie Mehrkosten in der Verwaltung und bei den zuständigen Gerichten mit sich bringen. Dem werden jedoch ein (durch den verstärkten Anbieterwettbewerb indizierter) erhöhter Nutzen sowie eine steigende Qualität der zu beschaffenden Produkte und Dienstleistungen gegenübergestellt.
Um die Auswirkungen der Revision auf Verwaltung und Wirtschaft eingehend abzuklären, wird gegenwärtig eine Studie zur Abschätzung der Regulierungsfolgen (Regulierungsfolgenabschätzung; RFA) durchgeführt.
3.1.1 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein beträchtliches Segment der schweizerischen Volkswirtschaft: Im Jahr 2004 wendeten Gemeinden, Kantone und der Bund rund 34 Milliarden Franken für die Beschaffung von Bauten, Gütern und Dienstleistungen auf, was etwa 25 Prozent der gesamten Staatsausgaben und 8 Prozent des Bruttoinlandprodukts entspricht. Gegenwärtig wird die Gesamtsumme von Zahlungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen in der Schweiz auf etwa 41,7 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt.143
Im Jahr 2013 beschaffte allein die zentrale Bundesverwaltung Güter und Dienstleistungen im Wert von 5.3 Millliarden Franken.144 Aus diesen Zahlen lässt sich ableiten,
143 Vgl. Stöckli/Beyeler, Das Vergaberecht der Schweiz, Zürich, 2012. S. 1.
144 Vgl. Faktenblatt BBL betreffend «Beschaffungszahlungen 2013». Abrufbar unter: https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/oeffentliches-beschaffungswesen/statistik-beschaffungszahlungen.html (Stand: 9. März 2015).